Vorarlberg

Gefängnisstrafe nach drittem Widerstand

16.04.2025 • 13:16 Uhr
Aufmacher Prozess Widerstand gegen Festnahme
Bereits zum dritten Mal habe sich der Angeklagte mit Gewalt der Festnahme widersetzt. Symbolfoto: Canva/APA

Einschlägig vorbestrafter 36-Jähriger widersetzte sich laut Urteil neuerlich mit Gewalt seiner Festnahme.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung wurde der mit sieben einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Urteil von Richterin Lisa-Sophia Huter ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwältin waren mit der Entscheidung einverstanden. Weil der Angeklagte keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der stark alkoholisierte 36-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn, sich im Jänner mit Gewalt seiner Festnahme durch die Polizei zu widersetzen. Demnach drohte er zudem den ihn festnehmenden Polizisten, ihnen den Kopf abzureißen.

Einschlägig vorbestraft

Bei der Strafbemessung hatte die Richterin die rechtskräftige Verurteilung vom Februar zu berücksichtigen. Damals wurde über den Angeklagten wegen Körperverletzung und versuchter gefährlicher Drohung eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt, davon zwei Monate unbedingt.

Dem Urteil des Landesgerichts vom Februar zufolge schlug der alkoholisierte Angeklagte seinem 77-jährigen Vater gegen den Brustkorb und verletzte ihn dabei leicht. Am selben Tag schrie der Angeklagte nach Ansicht des Richters vor dem Haus seines Ziehbruders, er werde dessen Kinder schlagen. Der sich im Haus aufhaltende Ziehbruder hörte die Drohung nicht.

Im nunmehrigen Prozess am Mittwoch sah die Richterin davon ab, den Angeklagten auch zehn offene Haftmonate aus Vorstrafen verbüßen zu lassen. Der 36-Jährige wurde nun bereits zum dritten Mal wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt.

Wegen der sieben einschlägigen Vorstrafen seien nur noch unbedingte, zu verbüßende Haftstrafen möglich, sagte Richterin Huter in ihrer Urteilsbegründung.