Dieses Mal keine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis, entschied auch das Oberlandesgericht. Denn Häftling hat zu viele Vorstrafen und zu viele der ihm gewährten Chancen ungenutzt gelassen.
Nach missglückter Brustverkleinerung in Türkei angeblich keine Operation in Spital und Notoperation bei Vorarlberger Wahlarzt. Beklagte ÖGK verweigert Übernahme der Kosten.