Ex-Ehefrau bedroht: Haft für Vorbestraften

Ein 36-Jähriger drohte seiner geschiedenen Gattin nach Ansicht des Richters mehrmals damit, sie zu erwürgen.
Psychische Gewalt gegen eine Frau wurde am Montag in einer Strafverhandlung am Landesgericht Feldkirch streng sanktioniert. Wegen gefährlicher Drohung in mehreren Fällen nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wurde der mit einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Spachnachricht: “Kein Mann, der sie nicht erwürgen würde”
Das Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte meldete volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Staatsanwalt Lisa Pfeifer nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der arbeitslose Angeklagte seine geschiedene Gattin am 4. Oktober 2025 im Bezirk Dornbirn mehrmals bedroht. Demnach hat der 36-jährige Türke zu der 34-jährigen Mutter der gemeinsamen Kinder gesagt, er werde sie töten und erwürgen. Dem Urteil zufolge hat er ihr kurz danach am selben Tag in einer Whatsapp-Sprachnachricht mitgeteilt, er stehe vor ihrer Tür, und er wäre kein Mann, wenn er sie nicht erwürgen würde.
Zeuginnen glaubhaft
Die drei Belastungszeuginnen hätten im Unterschied zum Angeklagten glaubwürdig ausgesagt und ihn dabei nicht über Gebühr belastet, sagte Richter Nußbaumer in seiner Urteilsbegründung. Bei den Zeuginnen handelt es sich um das mutmaßliche Opfer und zwei Freundinnen der türkischstämmigen Frau.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Seine Ex-Frau wolle ihn mit falschen Anschuldigungen ins Gefängnis bringen. Das als Rache dafür, dass er sie beim Jugendamt angezeigt habe, weil sie die gemeinsamen unmündigen Kinder mehrfach nicht beaufsichtigt habe.
Einschlägig vorbestraft
Der Strafrichter sah davon ab, den Angeklagten auch 15 Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe verbüßen zu lassen. Dazu wurde die Probezeit schon in der Vergangenheit auf fünf Jahre verlängert.
Wegen Veruntreuung wurde der geständige und mehrfach einschlägig vorbestrafte Arbeitslose im Juli 2022 am Landesgericht rechtskräftig zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 15 Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Der Angeklagte hätte mit dem Geld eines Investors ein Taxiunternehmen gründen sollen. Stattdessen verspielte der damalige Taxifahrer die erhaltenen 29.000 Euro nach eigenen Angaben im Casino.