Opferstock-Dieb muss ins Gefängnis

Teilbedingte Gefängnisstrafe für einschlägig vorbestraften Polen nach vier Gelddiebstählen aus Opferstöcken.
Wegen schweren Diebstahls wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe aus Deutschland belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Sechs Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der von Verfahrenshelferin Katrin Egger verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Automatisch schwerer Diebstahl
Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Ein Diebstahl in einer Kirche gilt rechtlich automatisch als schwerer Diebstahl, der ansonsten nur bei einer 5000 Euro übersteigenden Beute vorliegen würde.
Nach den gerichtlichen Feststellungen stahl der angeklagte Pole zusammen mit einem Mittäter vier Mal eine unbestimmte Menge an Bargeld aus Opferstöcken in zwei Kirchen in Rankweil und Feldkirch.
Belastende Überwachungsbilder
Der durch Überwachungsbilder belastete Angeklagte war geständig. Der unstete Arbeitslose bezifferte seine Beute mit rund 50 Euro. Davon habe er die Hälfte erhalten, die andere Hälfte sein Mittäter.
Angeklagt war eine gewerbsmäßige Tatbegehung mit einem Gesamtschaden von geschätzten 275 Euro bei vier Diebstählen. Richterin Tagwercher ging aber von keiner Gewerbsmäßigkeit aus.
Zum ersten Verhandlungstermin war der Pole nicht erschienen. Er wurde auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in der Schweiz festgenommen und nach Österreich ausgeliefert.
Mildernd wurde das Geständnis gewertet. Die Erschwerungsgründe: einschlägige Vorstrafe (räuberischer Diebstahl), rascher Rückfall, Tatwiederholungen, Mittäterschaft.
Der mit mehreren Vorstrafen belastete polnische Komplize wurde in einer früheren Gerichtsverhandlung rechtskräftig zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt.