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Zellen beschädigt: Noch mehr Haft für Häftling

16.10.2025 • 13:59 Uhr
Aufmacher Justizanstalt - 1
Der Angeklagte beschädigte nach gerichtlicher Feststellung unter anderem zwei Haftzellen in der Justizanstalt in Feldkirch. Neue

Wegen schwerer Sachbeschädigung im Gefängnis verlängert sich Haftaufenthalt für rückfälligen Vorbestraften.

Wegen schwerer Sachbeschädigung und Sachbeschädigung wurde der mit acht Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Als Schadenersatz hat er rund 580 Euro zu bezahlen. Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Weil der 35-Jährige keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Heinz Rusch verzichtete auf Rechtsmittel.

Haftzellen beschädigt

Nach den gerichtlichen Feststellungen beschädigte der Angeklagte in der Justizanstalt Feldkirch zwei Haftzellen. Demnach verunstaltete der Häftling einen Haftraum mit Kritzeleien mit einem Kugelschreiber. In einem anderen Haftraum verursachte der geständige Angeklagte nach eigenen Angaben ein Loch. Im Haftraum mit dem Loch sei ein Bestandteil der kritischen Infrastruktur wesentlich beeinträchtigt worden, sagte Richter Mitteregger. Deshalb sei diese Tat als schwere Sachbeschädigung zu werten.

Die Strafdrohung für schwere Sachbeschädigung beträgt bis zu zwei Jahre Haft. Weil der Angeklagte ein Rückfalltäter ist, erhöhte sich die Strafdrohung auf bis zu drei Jahre Gefängnis. Denn er wurde in der Vergangenheit zumindest zu zwei einschlägigen Haftstrafen verurteilt. Der Richter sah davon ab, den Angeklagten auch noch fünf Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe verbüßen zu lassen.

Auch wegen Diebstahl angeklagt

Noch nicht entschieden wurde am Donnerstag über den angeklagten Diebstahl. Dazu wird dem Angeklagten der Diebstahl eines Fahrrads vorgeworfen. Eine angeklagte Frau erschien unentschuldigt nicht vor Gericht. Die 32-Jährige soll das gestohlene Rad übernommen und somit eine Hehlerei begangen haben.

Der 35-Jährige wurde zur Gerichtsverhandlung aus dem Gefängnis vorgeführt. Er verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Einbruchsdiebstahls.