Betrügerische Krida: Anwalt freigesprochen

Rechtsanwalt wurde angeklagt, weil er als Schuldnervertreter Geld des Schuldners verheimlicht haben soll. Freispruch, weil Schädigungsvorsatz nicht nachweisbar war.
Vom angeklagten Verbrechen der betrügerischen Krida wurden in einem Schöffenprozess am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch ein Rechtsanwalt und ein ehemaliger Rechtsanwalt im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen. In der Anklageschrift wurde den beiden Angeklagten vorgeworfen, sie hätten im Privatinsolvenzverfahren des ehemaligen Anwalts Gläubigern 108.000 Euro verheimlicht.
Der Erstangeklagte ist ein frühpensionierter Rechtsanwalt, der Schulden in Millionenhöhe hatte. Der Zweitangeklagte ist ein aktiver Rechtsanwalt, der im Insolvenzverfahren des Ex-Anwalts als Schuldnervertreter tätig war. Der Zweitangeklagte wurde als Beitragstäter angeklagt.
Keine Belege
Die Freisprüche begründete Richter Rümmele damit, dass den Angeklagten kein Schädigungsvorsatz nachzuweisen gewesen sei. Demnach gab es aus Sicht des Schöffensenats keine Belege dafür, dass die Angeklagten Gläubiger schädigen wollten.
Die Angeklagten und die Verteidiger Michael Rami und Emelle Eglenceoglu verwiesen darauf, dass die finanziellen Ansprüche der Gläubiger in dem mittlerweile abgeschlossenen Insolvenzverfahren am Bezirksgericht Feldkirch ungewöhnlicherweise zu 100 Prozent befriedigt worden seien. Das sei auch von Anfang an beabsichtigt gewesen. Allerdings sollen die Angeklagten der Anklageschrift zufolge 108.000 Euro auf dem Treuhandkonto des Zweitangeklagten vor dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht verheimlicht haben. Bei der Summe handelt es sich um den Restbetrag aus dem Verkauf einer Liegenschaft. Während des Insolvenzverfahrens verkauften die Angeklagten ohne Wissen des Insolvenzverwalters 2021 eine Feldkircher Liegenschaft des Schuldners um 1,3 Millionen Euro. Davon überwiesen sie 1,2 Millionen aufs Massekonto. Die Angeklagten meinten, damit alle Forderungen der Gläubiger befriedigt zu haben.
Eine Bank und der Insolvenzverwalter hatten aber noch Forderungen, die letztlich beglichen wurden. So erhielt der Insolvenzverwalter als Honorar 30.000 Euro zugesprochen. Dagegen klagen die Angeklagten zivilrechtlich. In einer Klage wird die Forderung der Bank von 49.000 Euro bestritten. Der Insolvenzverwalter, ein Rechtsanwalt, sagte, gegen ihn seien fünf Zivilprozesse anhängig.