Prozess begann: Es sei gleichheitswidrig und verfassungswidrig, dass sie Zuschuss von 150 Euro nicht erhielt, nur weil ihr Haushalt über keinen Stromzähler verfüge, meint Klägerin.
Teilbedingte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung: Hätte von Gegenverkehr geblendete Autofahrerin gebremst, wäre laut Urteil Auffahrunfall in Schlins vermeidbar gewesen.
Stellt bereits das Befahren eines Vorplatzes mit einem Auto für ein Wendemanöver eine Besitzstörung dar? Darüber entscheidet in einem Zivilprozess das Bezirksgericht Feldkirch.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”