Berufung: Doch Haft wegen Waffenbesitzes

Bezirksgericht gewährte Angeklagtem bedingte Haftstrafe. Berufungsgericht verdoppelte Gefängnisstrafe für vielfach Vorbestraften und wandelte sie in zu verbüßende um.
Der 43-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch besaß im November 2024 ein Ringmesser, einen Fingerring mit einem kleinen angesteckten Messer. Das Ringmesser gilt als Waffe. Mit dem Waffenbesitz verstieß der Vorbestrafte gegen das über ihn von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängte Waffenverbot.
Für den Verstoß gegen das Waffengesetz gewährte das Bezirksgericht Feldkirch dem Angeklagten im April eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von drei Monaten. Demnach muss er auch den Strafrest aus einer vorzeitigen Haftentlassung nicht verbüßen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bekämpfte das Ersturteil mit einer Strafberufung. Staatsanwältin Karin Dragosits sagte nun in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch, die Haftstrafe sei zu erhöhen und in eine zu verbüßende umzuwandeln.
Angeklagter abwesend
Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richterin und Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte verhängte über den Angeklagten in dessen Abwesenheit eine unbedingte, zu verbüßende Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Das Berufungsurteil ist rechtskräftig. In zweiter Instanz wurde die Haftstrafe also verdoppelt und nicht mehr für eine Bewährungszeit gewährt, sondern unbedingt ausgesprochen.
Bereits 18 Vorstrafen
Die drastische Erhöhung der Strafe begründete das Berufungsgericht so: Der Angeklagte habe, anders als vom Bezirksgericht angenommen, nicht 10 zählbare Vorstrafen, sondern bereits 18. Zudem sei er nach einer Verurteilung im Juni 2024 schon nach fünf Monaten rückfällig geworden. Und er habe die Tat während einer Probezeit für eine Vorstrafe begangen. Zuletzt seien nur noch Haftstrafen über ihn verhängt worden. So sei er im Mai wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Fälschung besonders geschützter Urkunden zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Deshalb könne keine bedingte Haftstrafe mehr verhängt werden, sagte Richterin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Außerdem seien drei Monate deutlich zu wenig.
Von den 18 Vorstrafen sei freilich nur eine einschlägig, so die Vorsitzende des Beufungssenats. Wegen versuchten schweren Raubes mit einem Messer in einer Unterländer Trafik sei der Angeklagte 2016 am Landesgericht zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden Das Oberlandesgericht Innsbruck habe dann in der Berufungsverhandlung die Freiheitsstrafe um ein Jahr herabgesetzt, auf vier Jahre und zwei Monate.