Vorarlberg

Missbrauchsverfahren eingestellt, aber Urteil wegen expliziter Fotos

25.09.2025 • 12:35 Uhr
Missbrauchsverfahren eingestellt, aber Urteil wegen expliziter Fotos
Wegen Kindesmissbrauchsmaterial aus dem Internet wurde der Angeklagte verurteilt. canva/hartinger

Eingestelltes Strafverfahren zum Verdacht des Kindesmissbrauchs. Aber Verurteilung wegen Besitz von Missbrauchsmaterial und Nötigung der Eltern des Kindes mit Morddrohungen.

Wegen bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und versuchter Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1180 Euro (180 Tagessätze zu je 6 Euro) verurteilt.

Staatsanwältin nahm Bedenkzeit

Das Urteil von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Der von Martin Reichegger verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen besaß der sich schuldig bekennende Angeklagte zwischen April und Oktober 2024 Kindesmissbrauchsmaterial aus dem Internet und versuchte auf Kindesmissbrauchsmaterial im Internet zuzugreifen. Dem Urteil zufolge versuchte der 27-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn Eltern eines Kindes auch mit Morddrohungen zu einem Gespräch über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu zwingen.

Ermittlungen wegen sexuellem Missbrauch

Gegen den 27-Jährigen wurde wegen des Verdachts ermittelt, er habe die unmündige Tochter des Paars sexuell missbraucht. Deswegen wurde der Beschuldigte in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft genommen.

Nach der kontradiktorischen Einvernahme des Kindes am Landesgericht stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein. Weil aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde kein Schuldnachweis zu erbringen war.

Daraufhin wurde der Beschuldigte im Mai nach fünf Wochen aus der U-Haft entlassen. Für die Haftzeit werden dem Angeklagten nun rund 477 Euro von der Geldstrafe abgezogen. Damit beläuft sich die zu bezahlende Geldstrafe nur noch auf 602,42 Euro.

Psychotherapie und Bewährungshilfe

Der Angeklagte hat in der dreijährigen Probezeit für die bedingte Haftstrafe Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem hat er sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Der Angeklagte sagte, er habe im Oktober bereits den ersten Therapietermin. Ihm sei bewusst, dass er ein Problem mit Pädophilie habe. Zwei fürs Kindesmissbrauchsmaterial verwendete Handys erhält er nicht mehr zurück.

Zu den Drohungen gegen die Kindeseltern sei es aus Verzweiflung gekommen, erklärte der Angeklagte. Denn er habe mit ihnen über die zu Unrecht gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Kindesmissbrauchs reden wollen.