Angeklagter schlug und bedrohte seine minderjährige Tochter und seine Gattin wiederholt. Weil 41-Jähriger eingeschränkt zurechnungsfähig war, muss er nicht ins Gefängnis.
Der 52-Jährige bestahl zudem die missbrauchte Frau und andere Geschädigte. Nach zahlreichen Vorstrafen muss er nun ins Gefängnis. Das Urteil aber noch nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat ging nicht davon aus, dass der unbescholtene Angeklagte seine Bekannte deshalb kurz in seiner Wohnung einsperrte, um Oralverkehr von ihr zu erzwingen.
<br>26-jährige Ukrainer verletzte in Dornbirn 43-Jährigen in dessen Küche schwer. Einweisung nach Mordversuch in Psychiatrie, weil er wegen Paranoia nicht zurechnungsfähig war.
Ein 38-jähriger Lehrer musste sich vor dem Schöffensenat wegen mehreren vorgeworfenen Sexualdelikten in Zusammenhang mit seinem zweijährigen Sohn verantworten.