Vorarlberg

Missbrauchsprozess: Warum der Vater freigesprochen wurde

27.11.2024 • 15:53 Uhr
Missbrauchsprozess: Warum der Vater freigesprochen wurde
Der Vater musste sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Hartinger

Ein 38-jähriger Lehrer musste sich vor dem Schöffensenat wegen mehreren vorgeworfenen Sexualdelikten in Zusammenhang mit seinem zweijährigen Sohn verantworten.

Im Zweifel freigesprochen wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch von den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen.

Urteil rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richerin Silke Wurzinger ist rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Johannes Hartmann verzichtete auf Rechtsmittel. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der erhöhte Strafrahmen 5 bis 15 Monate Gefängnis betragen. Weil das Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben soll, so die Anklage.

In der Anklageschrift wurde dem 38-jährigen Lehrer zur Last gelegt, er habe zwischen 2020 und 2022 seinen im Tatzeitraum zwei- bis vierjährigen Sohn wiederholt missbraucht und dabei traumatisiert. Demnach soll der Angeklagte aus dem Bezirk Bludenz das Kind vor  allem mehrfach im unbekleideten und bekleideten Intimbereich berührt und gestreichelt sowie nackt fotografiert haben.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich vor allem auf belastende Angaben des Kindes gegenüber der Kindesmutter. Der mittlerweile sechsjährige Bub wurde am Mittwoch erstmals einvernommen. Das Kind machte von seinem Recht Gebrauch, gegen den angeklagten Vater nicht auszusagen. Zuvor war der Unmündige nicht vernehmungsfähig. Die Kindesmutter und deren Mutter wollen bei zwei Vorfällen gesehen haben, dass der Angeklagte den bekleideten Intimbereich des Kindes berührt habe.

Erfolgreich auf Freispruch plädiert

Der als Lehrer suspendierte Angeklagte sagte, er habe seinen Sohn nie missbraucht. Er habe auf Wunsch der Kindesmutter 2022 die Beziehung beendet. Verteidiger Martin Trefalt beantragte mit Erfolg einen Freispruch.

Die Indizien hätten für einen Schuldspruch nicht ausgereicht, sagte Richterin Wurzinger. Die leugnende Verantwortung des Angeklagten sei nicht zu widerlegen. Der Bub sein von der dabei allerdings nicht böswillig vorgehenden Mutter suggestiv befragt und beeinflusst worden. Falsch sei die Aussage der psychologischen Gerichtsgutachterin, wonach der Bub unbeeinflusst tatsächliche Erlebnisse geschildert habe. Der Angeklagte sagte, er habe seinen Sohn am Mittwoch vor Gericht zum ersten Mal seit fast zwei Jahren gesehen. Er wolle nun wieder unterrichten.