Vorarlberg

Geldstrafe für Pfleger wegen Betrug an altem Mann

04.09.2025 • 14:05 Uhr
Geldstrafe für Pfleger wegen Betrug an altem Mann
Das Urteil von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. canva/hartinger

Unbescholtener Rumäne überwies vierstellige Summe vom Konto des Gepflegten auf sein eigenes Konto.

Wegen des Vergehens des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro). Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Die anderen 480 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Angeklagter erschien nicht zum Prozess

Das milde Urteil von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Richard Gschwenter nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Angeklagte erschien nicht zur Gerichtsverhandlung. Er stimmte vor dem Prozess schriftlich einer Verhandlung in seiner Abwesenheit zu und bekannte sich schuldig.

Der Strafrahmen betrug null bis drei Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen betrog der Angeklagte als damaliger Pfleger den von ihm gepflegten Mann um 4000 Euro. Demnach überwies der 34-jährige Rumäne ohne Zustimmung des Kontoinhabers und ohne rechtlichen Anspruch auf das Geld im September 2024 den Betrag vom Bankkonto des 92-Jährigen aus dem Bezirk Feldkirch auf sein eigenes Bankkonto. Der Pfleger verfügte über die Zugangsdaten zum Konto des von ihm gepflegten Greises. Mildernd gewertet wurden für die Strafbemessung das Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten.

Geld zurück überwiesen

Der 92-jährige Zeuge sagte, seine Hausbank habe ihm das vom Angeklagten betrügerisch abgezweigte Geld inzwischen zurücküberwiesen. Ihm sei also letztlich kein Schaden entstanden.

Die geschädigte Bank muss mit ihrer Schadenersatzforderung zivilrechtlich gegen den Rumänen vorgehen.

Der Begleiter des 92-Jährigen fragte, ob über den Rumänen nun ein Aufenthaltsverbot für Österreich verhängt werde. Die Strafrichterin antwortete, dafür sei nicht das Strafgericht zuständig, sondern die Fremdenbehörden.