Psychisch Kranker stach auf Helfer ein

26-jährige Ukrainer verletzte in Dornbirn 43-Jährigen in dessen Küche schwer. Einweisung nach Mordversuch in Psychiatrie, weil er wegen Paranoia nicht zurechnungsfähig war.
Am 16. Oktober 2024 wurde der ukrainische Kriegsflüchtling am Morgen in Dornbirn von der Fremdenpolizei wegen des Verdachts einer Verwaltungsübertretung einvernommen. Währenddessen flüchtete der 26-jährige Angehörige der Roma-Volksgruppe durch ein Fenster aus dem Polizeigebäude.
Wenige Stunden später ließ ein Dornbirner den um Essen und Kleidung bettelnden Verwahrlosten am Mittag in sein Haus hinein. Der 43-jährige Vater von zwei Kindern bot dem Bettler in seiner Küche ein Essen an. Der Hilfesuchende nahm sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern und versuchte, kraftvoll auf den Gastgeber einzustechen.
Sehne durchtennt
Der Helfer konnte den Messerstich abwehren. Dabei zog er sich an einem Finger der rechten Hand eine schwere Verletzung zu, weil eine Sehne durchtrennt wurde. Zwischen den auf den Boden stürzenden Männern entwickelte sich ein Gerangel. Danach rannte der Verletzte aus dem Haus, verfolgt vom Angreifer, der das Küchenmesser weiterhin in der Hand hielt. Weil der flüchtende Verletzte um Hilfe schrie, ergriff der Ukrainer die Flucht. Gut eine Stunde später konnte er in Dornbirn festgenommen werden.
Der derzeit stationär psychiatrische behandelte Betroffene litt nach Ansicht der Geschworenen während der Tat unter einer paranoiden Psychose mit Wahnvorstellungen und war deshalb nicht zurechnungsfähig. Demnach bildete der Cannabiskonsument sich ein, vom Gastgeber mit dem Essen vergiftet zu werden. Im vermeintlichen Kampf um Leben oder Tod versuchte der psychisch Kranke, den Dornbirner mit dem Messer außer Gefecht zu setzen. Die Geschworenen stützten sich auf das psychiatrische Gutachten von Reinhard Haller.

Der unbescholtene und ohne Behandlung als gefährlich eingestufte Betroffene wurde am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, also in die geschlossene Psychiatrie oder in ein psychiatrisches Gefängnis.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil in der Geschworenenverhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Der von Anna Hämmerle verteidigte Betroffene nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichtete auf Rechtsmittel.
Wäre der 26-Jährige zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Die acht Geschworenen werteten die Tat einstimmig als Mordversuch.
Der Kriegsflüchtling aus der Ukraine wollte von der Schweiz nach Deutschland zu seiner Mutter reisen und gelangte deshalb nach Dornbirn. Der arbeitslose Drogenkonsument befand sich schon in der Vergangenheit in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Der mit dem Messer attackierte Dornbirner sagte als Zeuge, seine Fingerverletzung sei noch nicht ausgeheilt. Psychisch habe er den Vorfall inzwischen zum Großteil verarbeitet. Während der Messerattacke habe er Angst gehabt, dass seine Familie in Zukunft ohne in dastehen könnte.