Warum ein Reifenstecher jetzt doch ins Gefängnis muss und nicht mit Geldstrafe davonkommt
Rückfalltäter mit 14 Vorstrafen beging Sachbeschädigung mit zerstochenem Reifen. Bezirksgericht gewährte Geldstrafe. Berufungsgericht verhängte danach Haftstrafe.