Mithäftlinge verletzt: Haftstrafe angehoben

17.05.2024 • 18:00 Uhr
Mithäftlinge verletzt: Haftstrafe angehoben
Klaus Hartinger

Häftling verletzte im Feldkircher Gefängnis zwei Mithäftlinge mit Faustschlägen leicht. Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe für Vorbestraften von zwei auf neun Monate.

Der Angeklagte versetzte nach den gerichtlichen Feststellungen in der Feldkircher Justizanstalt zwei Mithäftlingen Faustschläge auch ins Gesicht und verletzte sie dabei leicht. Wegen der Vergehen der Körperverletzung wurde der einschlägig vorbestrafte Serbe in erster Instanz am Bezirksgericht Feldkirch zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde die Freiheitsstrafe drastisch angehoben. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richterin und Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte verhängte eine Haftstrafe von neun Monaten.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Das Berufungsgericht gab der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge, die eine höhere Strafe beantragte. Der in einem niederösterreichischen Gefängnis einsitzende Angeklagte verzichtete schriftlich auf seine Teilnahme an der Berufungsverhandlung, die in seiner Abwesenheit durchgeführt wurde.

Zusatzstrafe

Das Bezirksgericht verhängte eine Zusatzstrafe. Es ging nach Ansicht der Berufungsrichter irrtümlich davon aus, dass bei der Strafbemessung Rücksicht auf die jüngste Verurteilung des 32-Jährigen zu nehmen war.

Der Serbe wurde 2023 rechtskräftig vor allem wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Demnach hat er 2022 im Bezirk Bregenz zusammen mit seiner 33-jährigen Gattin zwei Hausbewohner durch Schläge mit einem Brecheisen schwer verletzt. Zuvor hatte die 33-jährige Prostituierte in dem Haus bezahlten Sex mit einem der Hausbewohner. Gewalttätig wurde das Ehepaar, weil es den Eindruck hatte, dass der bezahlte Geschlechtsverkehr heimlich gefilmt wurde. Die beiden Serben verlangten die Herausgabe des vermeintlichen Sexvideos.

Urteil an drittem Häftling aufgehoben

Über die vorbestrafte Serbin wurde rechtskräftig eine sechsjährige Freiheitsstrafe verhängt. Sie soll als Gefängnisinsassin mit einer Provokation die Gewalttaten ihres Mannes in der Justizanstalt ausgelöst haben.

Das Landesgericht hob das erstinstanzliche Urteil zur Körperverletzung an einem dritten Häftling auf. Das Berufungsgericht ordnete dazu eine neue Verhandlung am Bezirksgericht an. Weil Feststellungen zum Verletzungsvorsatz fehlten. Der Häftling war gegen eine Wand gestoßen worden und auf den Boden gestürzt. Dabei hatte er sich leicht verletzt.