Vorarlberg

Not-OP in Vorarlberg nach Brustverkleinerung in der Türkei: Wer trägt die Kosten?

11.04.2025 • 15:53 Uhr
Not-OP in Vorarlberg nach Brustverkleinerung in der Türkei: Wer trägt die Kosten?
Wenige Wochen nach der Operation in der Türkei sind Komplikationen aufgetreten. Symbolfoto: Canva/Hartinger

Nach missglückter Brustverkleinerung in Türkei angeblich keine Operation in Spital und Notoperation bei Vorarlberger Wahlarzt. Beklagte ÖGK verweigert Übernahme der Kosten.

Muss die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich für die Folgekosten einer in der Türkei offenbar missglückten Schönheitsoperation aufkommen? Diese Frage hat das Arbeits- und Sozialgericht am Landesgericht Feldkirch zu beantworten. Der vertagte Prozess hat am Freitag mit der ersten Verhandlung begonnen.

Den Sachverhalt schilderte die anwaltlich von Clemens Achammer vertretene Klägerin bei ihrer gerichtlichen Befragung so: Für eine Brustverkleinerung sei sie zusammen mit einer Freundin im April 2024 in die Türkei gereist. Die Operation, bei der auch eine Hautstraffung am Oberarm vorgenommen worden sei, sei in Istanbul durchgeführt worden. Wenige Wochen nach ihrer Rückkehr sei ihre operierte Brust feucht und eitrig geworden. Sie habe deswegen ihren Hausarzt aufgesucht.

Vorarlberger Krankenhaus aufgesucht

Ihr Hausarzt habe sie an einen niedergelassenen plastischen Chirurgen überwiesen, gab die 59-jährige Frau aus dem Bezirk Dornbirn vor Gericht zu Protokoll. Der Wahlarzt habe ihr zu einer Operation in einem Spital geraten.

Sie habe kein Vertrauen mehr zu ihrem Operateur in der Türkei gehabt, sagte die Klägerin. Deshalb habe sie ein Krankenhaus in Vorarlberg aufgesucht. Dort habe man ihr die Behandlung verweigert. Denn die zuständige Spitalsärztin habe zu ihr gesagt, die Nachoperation werde nur dann in dem Krankenhaus durchgeführt, wenn sie die Kosten dafür selbst trage. Dazu sei sie aber nicht bereit gewesen. Dass sie im Krankenhaus nicht operiert worden sei, sei unterlassene Hilfeleistung. In dem Vorarlberger Krankenhaus habe man zu ihr gesagt, sie solle die Korrekturoperation in der Türkei durchführen lassen.

ÖGK kommt nicht für Notoperation bei Wahlarzt auf

Sie sei danach bei einem anderen niedergelasenenen plastischen Chirurgen im Unterland vorstellig geworden, teilte die klagende Patientin mit. Wegen ihrer hohen Entzündungswerte habe der Wahlarzt bei ihr eine Notoperation durchgeführt. Sonst wäre seine Mandantin gestorben, meint Klagsvertreter Achammer.

Für die Kosten von 4500 Euro für die Notoperation beim Wahlarzt kommt die ÖGK nicht auf. Deshalb klagt die Patientin die Krankenkasse auf Kostenübernahme.

Der Vertreter der Krankenkasse kündigte am Freitag an, man werde dem Vorarlberger Krankenhaus den Streit verkünden. Damit die ÖGK für den Fall der Verpflichtung zur Kostenübernahme durch das Gericht eine Regressforderung gegen das Vorarlberger Krankenhaus stellen könne.