Erntehelfer und Kurier für Marihuana-Anbau von Drogenring verurteilt

Mehrjährige Gefängnisstrafe für den unbescholtenen Angeklagten, der in einer untergeordneter Rolle mit Verwendung von Kryptohandys an großem Vorarlberger Drogenring beteiligt war.
Wegen Suchgifthandels und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften zwischen 2019 und 2021 wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als sogenannten Verfallsbetrag hat der Facharbeiter der Republik Österreich 106.000 Euro aus den erzielten Umsätzen bei den Drogenweitergaben zu bezahlen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Peter Novak ist nicht rechtskräftig. Der von Manuela Schipflinger-Klocker verteidigte Untersuchungshäftling akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Simon Mathis nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen war der Unterländer als Erntehelfer, Kontrolleur und Handwerker an der Erzeugung von 71 Kilogramm Marihuana in einer von einem Vorarlberger betriebenen Indoorplantage in der Schweiz mit 6000 Pflanzen beteiligt. Demnach belieferte der 51-Jährige als Drogenkurier zwei Vorarlberger Großdealer mit 19 Kilogramm Marihuana aus der Schweizer Produktion.
Zudem kaufte der ehemalige Gastronom dem Urteil zufolge einem der Vorarlberger Großdealer 100 Gramm Marihuana für den Eigengebrauch ab. Angeklagt war dazu der Erwerb von 100 Gramm Kokain für den Weiterverkauf. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe 100 Gramm Marihuana zum Konsumieren gekauft und nicht 100 Gramm Kokain.
Auswertung von Chats auf Kryptohandys
Der Schöffensenat stützte sich auf die Auswertung von vermeintlich überwachungssicheren Chatnachrichten des Angeklagten mit von ihm verwendeten Kryptohandys. Der Angeklagte zählte zu einem großen Vorarlberger Drogenring, der mithilfe von Kryptohandys in hohen Mengen mit Rauschgift gehandelt hat.
Der Angeklagte sei unbescholten und in untergeordneten Rollen an den Drogengeschäften beteiligt gewesen, sagte Richter Novak. Deshalb sei die Strafe milde ausgefallen.
“Abenteuerlich und lebensfremd”
Als abenteuerlich und lebensfremd bezeichnete der Vorsitzende des Schöffensenats weite Teile der Verantwortung des Angeklagten. So behauptete der 51-Jährige, er sei von einer legalen CBD-Plantage in der Schweiz ausgegangen. Und er habe nur einen Vorarlberger Dealer mit Marihuana beliefert.
Er habe wegen Corona in Thailand, wo er Restaurants betrieben habe, alles verloren, sagte der Angeklagte. Deshalb sei er zurückgekehrt und in den Drogenhandel eingestiegen.