Drei Monate längere Haft für Drogenring-Mitglied

Berufungsgericht hob Haftstrafe für unbescholtenen Dealer und Schmuggler von hohen Drogenmengen an. Sanktion fiel wegen langer Verfahrensdauer nicht noch strenger aus.
Der geständige Angeklagte verkaufte zwischen 2020 und 2021 insgesamt 50 Kilogramm Marihuana und 3,6 Kilo Kokain und bot 7 kg Marihuana zum Kauf an. Demnach schmuggelte der Unterländer 16 kg Marihuana aus und in die Schweiz, erzeugte in der Schweiz 51 kg Marihuana. Darüber hinaus half er beim Ausladen von 100 Kilo Marihuana. Die Gesamtmenge beträgt rund 227 Kilogramm Rauschgift.
Sechs Jahre, fünf Monate Haft
Wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels und der Vorbereitung von Suchtgifthandel wurde der unbescholtene 37-Jährige im Jänner in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu sechs Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer fiel die Strafe nicht noch einen Monat höher aus. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.
Den geschätzten Bruttoumsatz von 240.500 Euro hat der Untersuchungshäftling als sogenannten Verfallsbetrag der Republik Österreich zu bezahlen. Das Gericht sah mit einer dreijährigen Probezeit davon ab, dem Firmenbetreiber das Gewerbe zu entziehen.
Berufung durch Staatsanwaltschaft
Das Urteil des Schöffensenats wurde vom Angeklagten akzeptiert und von der Staatsanwaltschaft Feldkirch bekämpft.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab nun der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge. In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe um drei Monate auf sechs Jahre und acht Monate Gefängnis angehoben. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig.
Der OLG-Richtersenat begründete seine Entscheidung so: Erschwerend komme das Tatmotiv der Gewinnsucht hinzu. Deshalb wäre eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren angemessen gewesen. Wegen der langen Verfahrensdauer seien davon aber vier Monate abzuziehen. Deshalb sei die Gefängnisstrafe mit sechs Jahren und acht Monaten festzulegen gewesen.
Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit und das reumütige und zur Wahrheitsfindung beitragende Geständnis. Erschwerend wirkten sich das Vorliegen von mehreren Verbrechen, das vielfache Überschreiten der Grenzmengen und die Gewinnsucht aus.
Hohe Drogenmengen in Vorarlberg
Der Angeklagte zählte zu jenem Vorarlberger Drogenring, aus dem im Jänner 2024 rund ein Dutzend Mitglieder festgenommen wurden. Belastet wurden sie durch ihre Chatnachrichten mit vermeintlich überwachungssicheren Kryptohandys, die in Frankreich sichergestellt wurden.
Dadurch sei bestätigt worden, welch’ hohe Drogenmengen in Vorarlberg verkauft würden, merkte der Feldkircher Staatsanwalt an.