Höchstgericht bestätigte Schuldspruch wegen Drogenhandels im dreistelligen Kilo-Bereich. Zu Waffendelikten muss in Feldkirch erneut verhandelt und Strafe neu festgesetzt werden.
Berufungsgericht hob Haftstrafe für unbescholtenen Dealer und Schmuggler von hohen Drogenmengen an. Sanktion fiel wegen langer Verfahrensdauer nicht noch strenger aus.