Berufungsgericht hob Haftstrafe für unbescholtenen Dealer und Schmuggler von hohen Drogenmengen an. Sanktion fiel wegen langer Verfahrensdauer nicht noch strenger aus.
Ein 28-Jähriger legte in einem Mehrparteienhaus in seiner Mietwohnung Feuer. Das Urteil mit Gefängnisstrafe wegen versuchter Brandstiftung wurde in zweiter Instanz bestätigt.