Haft für Brandstifter in Frauenkleidung

Ein 28-Jähriger legte in einem Mehrparteienhaus in seiner Mietwohnung Feuer. Das Urteil mit Gefängnisstrafe wegen versuchter Brandstiftung wurde in zweiter Instanz bestätigt.
Der Albaner legte nach den gerichtlichen Feststellungen am 1. August 2023 in seiner kleinen Dachgeschosswohnung in einem Mehrparteienhaus in Frastanz an fünf Stellen Feuer. Demnach löschte die Feuerwehr mit schwerem Atemschutz in der stark verrauchten Wohnung den Glimmbrand bei einer Matratze in einem Holzbett. Die anderen vier Feuer waren bereits von selbst ausgegangen. Der Schaden belief sich auf rund 6000 Euro.
Der heute 28-Jährige trug dabei Frauenbekleidung und hatte sich unmittelbar vor der Tat die Kopfhaare teilweise abrasiert.
Urteil rechtskräftig
Der Angeklagte versuchte nach Ansicht der Richter, ein großes Feuer zu entfachen. Wegen versuchter Brandstiftung wurde der Familienvater im Juli 2024 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von sieben Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger wurde erfolglos bekämpft und ist nun rechtskräftig. Im Dezember 2024 wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Damit wurde der Schuldspruch bestätigt. Der Angeklagte bemängelte vergeblich, dass er nicht als zurechnungsunfähig eingestuft wurde.
Wegen Drogen verurteilt
Am vergangenen Mittwoch gab das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) weder der Strafberufung des Angeklagten noch jener der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge.
Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Allerdings hatte der Feldkircher Schöffensenat das Urteil des Landesgerichts vom 6. Februar 2024 zu berücksichtigen. Damals wurde über den Angeklagten rechtskräftig wegen Suchtgifthandels, Vorbereitung von Suchtgifthandel und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt.
Der Albaner verkaufte dem Urteil zufolge zwischen August 2023 und Jänner 2024 im Bezirk Feldkirch rund 70 Gramm Kokain, bereitete weitere Kokainverkäufe vor und konsumierte Kokain.
Wäre im Februar 2024 auch schon über die versuchte Brandstiftung entschieden worden, hätte die damals die Strafe 22 Monate betragen, meinte der Schöffensenat im Prozess um die versuchte Brandstiftung.
Mildernd gewertet wurde bei der versuchten Brandstiftung auch der Umstand, dass der Angeklagte wegen des Konsums von Kokain und Alkohol eingeschränkt zurechnungsfähig war. Erst als die Polizei bei ihm klingelte, verließ der 28-Jährige die verrauchte Wohnung und brach zusammen.