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Neun Jahre Gefängnis für Anlagebetrüger

19.11.2024 • 18:17 Uhr
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Niederländer erbeutete dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge mit Betrügereien 530.000 Euro. Strafe fiel hoch aus, weil 37-Jähriger schon einschlägige Haftstrafen verbüßt hat.

Zwischen Anfang 2019 und Mai 2024 betrog der Niederländer im Unterland nach den gerichtlichen Feststellungen 19 Menschen um insgesamt 530.000 Euro. Geschädigt wurden demnach vor allem Anleger, denen der 37-Jährige vorgaukelte, ihre Gelder gewinnbringend zu veranlagen, etwa in flüssiges Viagra, Luxusautos und Kryptowährungen.

Hohe Gefängnisstrafe

Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs wurde der mit mehreren einschlägigen Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem hat der Angeklagte den Geschädigten die betrügerisch erlangten Gelder zurückzuzahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Sarah Maria Nenning nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der Strafrahmen erhöhte sich um die Hälfte auf 1 bis 15 Jahre Haft. Weil der Niederländer in Deutschland und der Schweiz bereits Haftstrafen wegen Vermögensdelikten verbüßt hat. Deshalb gelangte eine Strafschärfung wegen Rückfalls zur Anwendung.

Eine betuchte Geldgeberin wurde nach Ansicht der Richter um 254.000 Euro betrogen. Sie habe wegen der Betrügereien des Angeklagten zuletzt kein Geld mehr gehabt und ihre Tochter um finanzielle Hilfe bitten müssen, sagte Richterin Wackerle. „Da fehlen einem die Worte“, so die Vorsitzende des Schöffensenats.

Erpressung per Telefon

Zu der Frau sagte der Angeklagte 2023 am Telefon, er werde sie anzeigen, wenn sie ihm kein Geld mehr überweise. Dazu lautete die Anklage auf versuchte Erpressung. Von diesem Vorwurf wurde der von Josef Lercher verteidigte Angeklagte freigesprochen. Weil die Frau über die Drohung gelacht habe, erläuterte Richterin Wackerle.

Mildernd gewertet wurden das überwiegende Geständnis, der Umstand, dass manche Betrügereien beim Versuch blieben, und die Teilgutmachung von rund 10.000 Euro. Erschwerend wirkten sich vor allem die einschlägigen Vorstrafen aus.

Betrogen wurde dem Urteil zufolge auch ein Autohändler aus dem Bezirk Bregenz. Demnach mietete der Niederländer einen Mercedes im Wert von rund 60.000 Euro in der Absicht an, das Fahrzeug nicht mehr zurückzugeben. Der damals per Haftbefehl gesuchte Beschuldigte habe das Auto als Fluchtfahrzeug zu seinem Wohnort in Ungarn verwendet, teilte die Senatsvorsitzende mit.