Bei Prozesswiederholung erstes Urteil bestätigt: 6 der 18 Haftmonate sind zu verbüßen. Angeklagter verging sich oral an schlafender, alkoholisierter Freundin seines Patenkindes.
Arbeitsloser drohte AMS-Mitarbeiterin damit, sie abzustechen. Mit zahlreichen Vorstrafen belasteter 29-Jähriger hat wegen gefährlicher Drohung zwei Haftmonate zu verbüßen.
29-Jähriger schlug mehrfach Gattin und einmal unabsichtlich sein Kleinkind – Berufungsgericht reduzierte zu verbüßende Gefängnisstrafe von 15 auf fünf Monate.
Berufungsgericht verringerte rechtskräftig Gefängnisstrafe um zwei Jahre. Vorbestraftes Bandenmitglied offerierte und vermittelte übers Handy 103 Kilo Drogen ins Ausland.
Ohne Verkehrsdelikt Führerscheinentzug für drei Jahre und neun Monate: Verwaltungsgerichte meinen, verurteilter Gewalttäter sei auch im Straßenverkehr gefährlich.