Haftstrafe: Schlafende 18-Jährige missbraucht

Bei Prozesswiederholung erstes Urteil bestätigt: 6 der 18 Haftmonate sind zu verbüßen. Angeklagter verging sich oral an schlafender, alkoholisierter Freundin seines Patenkindes.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob im August 2023 das erste Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom Februar 2023 wegen eines Begründungsmangels auf. Bei der neuen Verhandlung am Landesgericht mit einem anderen Schöffensenat erging am Mittwoch ein Urteil, das wie das aufgehobene ausfiel.
Nicht rechtskräftig
Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde der unbescholtene Angeklagte zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Als Teilschmerzengeld hat der Einzelunternehmer aus dem Unterland der Geschädigten 2000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Der von Henrik Gunz verteidigte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde zum Teilschmerzengeld an. Nun wird der OGH in Wien über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheiden. Staatsanwältin Julia Berchtold verzichtete auf Rechtsmittel. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Glaubwürdige Aussagen
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat sich der jetzt 56-Jährige im Dezember 2021 in seinem Geschäft an der wehrlosen damaligen Freundin seines Patenkindes vergangen. Demnach hat er die auf einer Couch schlafende und aufwachende 18-Jährige, die wegen ihrer Alkoholisierung und Übelkeit geschwächt war, missbraucht.
Der Schöffensenat hielt die Angaben der jungen Frau für glaubwürdig. Sie habe zwar zu Nebenfragen widersprüchliche Aussagen gemacht, zum Kern des behaupteten Geschehens aber überzeugend gewirkt, sagte Richterin Sandholzer. Der Angeklagte sei nach seinem Fotoshooting der auch nackt posierenden 18-Jährigen sexuell erregt gewesen und habe dann die sich bietende Gelegenheit ausgenutzt.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und beantragte einen Freispruch. Auf dem Slip der 18-Jährigen wurde sein Speichel gefunden. Diesen Umstand erklärte der Angeklagte so: Sie sei nackt aus seiner Toilette gekommen und habe ihm wortlos ihr Unterhöschen in seinen Mund gestopft. Richterin Sandholzer sprach dazu von einer „haarsträubenden Erklärung“.
Der Angeklagte ging mit einem Damenslip in der Hand auf die vorsitzende Richterin zu, um unaufgefordert zu demonstrieren, was ihm widerfahren sei. „Nein, bitte nicht“, sagte die den Angeklagten stoppenden Richterin.