Nach Raub Einbruch bei Opfer: Haftstrafen

Dornbirner in eigener Wohnung bei Trinkgelage niedergeschlagen und beraubt. Täter brachen danach bei ihm ein und stahlen Uhren.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ging vom angeklagten Sachverhalt aus: Der 31-jährige Dornbirner trank am 9. Mai 2023 in einer Bregenzer Bar zusammen mit den drei Angeklagten, von denen einer sein Ex-Arbeitskollege war, Alkohol. Das Trinkgelage wurde danach in der Wohnung des Dornbirners fortgesetzt. Die Angeklagten fuhren in Raubabsicht von Bregenz nach Dornbirn.
Trinkgelage endet in brutalem Raub
In der Wohnung in Dornbirn schlug der 23-jährige Erstangeklagte dem Gastgeber eine Wodkaflasche auf den Kopf und verletzte ihn damit leicht. Daraufhin raubten die Angeklagten aus der Geldtasche des 31-Jährigen 500 Euro und die Bankomatkarte.
Das Raubopfer wurde von der Rettung abtransportiert. Hernach drangen die Angeklagten mit dem widerrechtlich erlangten Schlüssel des Dornbirners in dessen Wohnung ein und stahlen Uhren im Wert von 2300 Euro. Darüber hinaus begingen die Angeklagten Einbrüche in zwei Klubheime von Sportvereinen in Hohenems und Dornbirn, ein Gartenhäuschen und einen Lebensmittelautomaten sowie einen Diebstahl in einem Auto. Dabei hinterließen die Täter Spuren.
Schwere Vorwürfe
Die drei vorbestraften Angeklagten wurden am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Raubes, Einbruchsdiebstahls und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel schuldig gesprochen.
Dafür wurde der 24-jährige Erstangeklagte zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 21 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sieben Monate. Über den 22-jährigen Zweitangeklagten wurde eine Zusatzstrafe von 18 Monaten verhängt, davon sechs Monate unbedingt. 8 von 24 Haftmonaten hat der 23-jährige Drittangeklagte zu verbüßen.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die von Anna Wirth, Felician Simma und Heinz Koller verteidigten Angeklagten nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Strafberufungen zum Nachteil der Angeklagten an. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Monaten Gefängnis.
Angeklagte bestreiten Vorwürfe
Die Angeklagten bestritten vor allem den angeklagten schweren Raub. Der 23-jährige, arbeitslose Drittangeklagte gab an, er habe nur deshalb mit der Wodkaflasche zugeschlagen, weil er sich bedroht gefühlt habe.
Das Raub- und Einbruchsopfer sagte als Zeuge vor Gericht, ihm gehe es noch immer schlecht. Er habe Schlafstörungen und befinde sich ambulant in psychiatrischer Behandlung.