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Morddrohung im AMS: Haft für Vorbestraften

13.03.2024 • 12:25 Uhr
Morddrohung im AMS: Haft für Vorbestraften
Angeklagter entschuldigte sich telefonisch bei dem Opfer Klaus HArtinger

Arbeitsloser drohte AMS-Mitarbeiterin damit, sie abzustechen. Mit zahlreichen Vorstrafen belasteter 29-Jähriger hat wegen gefährlicher Drohung zwei Haftmonate zu verbüßen.

Der damalige Arbeitslose hat nach den gerichtlichen Feststellungen am 24. November 2023 in Bregenz zu einer Mitarbeiterin des Arbeitsmarktservice (AMS) gesagt, er werde sie abstechen. Der 29-Jährige hat mit seiner Drohung offenbar darauf reagiert, dass ihm der gewünschte Vorschuss auf das Arbeitslosengeld nicht in der von ihm gewünschten Höhe ausbezahlt wurde.

Teilbedingten Gefängnisstrafe

Wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wurde der mit zahlreichen Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Sechs Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Während der Probezeit hat der türkischstämmige Angeklagte Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Nicht rechtskräftig

Mit dem Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer waren der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden. Die gerichtliche Entscheidung ist trotzdem nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte keinen Verteidiger hat und deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.

Mitarbeiter von Behörden zu bedrohen, sei ein absolutes No-Go, sagte Richter Nußbaumer in seiner Urteilsbegründung. Denn dabei handle es sich um Mitarbeiter des Staates. Deshalb sei die Tat besonders verwerflich.

Angeklagter zeigt Reue

Weil der Angeklagte zahlreiche Vorstrafen habe, sei eine zumindest teilweise zu verbüßende Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, erläuterte der Strafrichter. Da der Angeklagte reumütig geständig sei, könnten sechs der acht Haftmonate bedingt nachgesehen werden. Für die zu verbüßenden zwei Haftmonate bestehe für den Arbeiter eine Chance auf eine Fußfessel. Darüber entscheide aber die Gefängnisleitung.

Der Richter sah davon ab, den Angeklagten auch acht offene Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe verbüßen zu lassen. Dazu wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.

Telefonisch entschuldigt

Der Angeklagte sagte, er könne sich nicht mehr daran erinnern, die AMS-Mitarbeiterin bedroht zu haben. Nach seiner polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter habe er sich bei ihr telefonisch entschuldigt. Derzeit befinde er sich nicht mehr in psychiatrischer Behandlung, weder stationär noch ambulant, berichtete der 29-Jährige.