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Wieder Gefängnis für Diebstähle in Kirche

30.04.2024 • 13:59 Uhr
Wieder Gefängnis für Diebstähle in Kirche
Pfarrkirche im Alberschwender Ortsteil Müselbach böhringer friedrich

Einschlägig vorbestrafter Pole versuchte erneut, in Kirche in Müselbach gewerbsmäßig Opfergeld zu stehlen.

Wegen gewerbsmäßiger Gelddiebstähle in österreichischen Kirchen wurde der Pole bereits 2018 verurteilt, zu einer unbedingten, zu verbüßenden Gefängnisstrafe.

Wiederholungstäter

Am Dienstag wurde der einschlägig vorbestrafte 66-Jährige erneut wegen Opferstockdiebstählen schuldig gesprochen. Dafür wurde über den einschlägig vorbestraften Untersuchungshäftling am Landesgericht Feldkirch eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten verhängt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil von Richter Alexander Wehinger, mit dem der Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des versuchten schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Kirchenbesucherin alarmiert Polizei

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte an einem Tag im Frühjahr 2023 und am 25. März 2024 in der Pfarrkirche im Alberschwender Ortsteil Müselbach versucht, mit Klebeband und einem Draht Geld aus dem Opferstock zu stehlen.

An beiden Tagen wurde der Pole von einer 56-jährigen Kirchenbesucherin beim Opferstock der Kirche gesehen. Nach dem heurigen Vorfall alarmierte sie die Polizei, die bei dem 66-Jährigen Einbruchswerkzeug für Opferstockdiebstähle sicherstellte. Der Pole wurde festgenommen, danach wurde über ihn am Landesgericht Feldkirch Untersuchungshaft verhängt.

Unglaubwürdige Verteidigung

Der Angeklagte sagte, er habe in der Kirche nichts stehlen, sondern nur beten wollen. Er sei nach Müselbach gekommen, um dort einen ukrainischen Freund zu besuchen, dessen vollen Namen er allerdings nicht kenne. Richter Wehinger sagte dazu, der Angeklagte glaube die Geschichte selbst nicht, die er vor Gericht präsentiere.