Arbeitskollegen erstochen: 17,5 Jahre Gefängnis

Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt: Vorbestrafter Syrer versuchte, 2023 in Mellau nigerianischen Arbeitskollegen mit lebensgefährlichem Messerstich zu töten.
Wegen versuchten Mordes wurde der vorbestrafte Syrer zu 17,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt. Zuerst wies der Oberste Gerichtshof in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Dann gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Strafberufung des 32-jährigen Angeklagten keine Folge.
Alle acht Geschworenen werteten im Dezember 2023 am Landesgericht Feldkirch die Tat als versuchten Mord. Demnach versuchte der Syrer, am 8. Jänner 2023 im Mitarbeiterhaus eines Tourismusbetriebs in Mellau, einen Arbeitskollegen mit einem tiefen Messerstich in den Bauch zu töten. Die Laienrichter gingen zumindest von einem bedingten Tötungsvorsatz aus: Er nahm den möglichen Tod des Opfers in Kauf.
Dafür wurde der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen sechs Monate aus einer offenen früheren Verurteilung. Damit belief sich die Gesamtstrafe auf 17,5 Jahre Gefängnis. Der Strafrahmen für (versuchten) Mord beträgt 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.
Eifersucht als Tatmotiv
Der alkoholisierte Angeklagte umarmte nach den gerichtlichen Feststellungen den 49-jährigen Nigerianer in dessen Zimmer mit einer vorgetäuschten Geste der Versöhnung und durchstach ihm dabei mit einem Küchenmesser mit einer 19,5 Zentimeter langen Klinge den Magen. Der Nigerianer wurde lebensgefährlich verletzt.
Tatmotiv sei offenbar Eifersucht auf den Nebenbuhler um die Gunst einer kurdischen Arbeitskollegin gewesen, sagte Staatsanwalt Simon Mathis. Die Frau befand sich im Zimmer des Nigerianers. Der angeklagte Hilfskoch brach die Tür auf.
Zwei einschlägige Vorstrafen, ein rascher Rückfall und das heimtückische Vorgehen hätten sich erschwerend ausgewirkt, sagte Richter Martin Mitteregger.
Angeklagter behauptet Notwehr
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe die Tür aufgebrochen, weil der Nigerianer seine Geldschulden nicht beglichen habe. Mit einem Messer habe er in Notwehr seinem Arbeitskollegen in den Arm stechen wollen, weil der Nigerianer ihn mit Skistöcken bedroht habe.
Der Vorbestrafte wurde 2022 zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Die davon bedingt gewährten sechs Haftmonate hat der Angeklagte nun auch zu verbüßen. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Nötigung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Opfer war seine damalige Freundin.