Höhere Haftstrafe für Opferstockdieb

Zwei versuchte Gelddiebstähle in Müselbacher Kirche: Berufungsgericht erhöhte zu verbüßende Gefängnisstrafe für einschlägig vorbestraften Polen um eineinhalb Jahre.
Für die beiden versuchten Opferstockdiebstähle verhängte das Landesgericht Feldkirch im April eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Davon belief sich der unbedingte, zu verbüßende Teil auf sechs Monate. Zwölf Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Oberlandesgericht Innsbruck verschärfte die Sanktion aber deutlich und hob jetzt in der Berufungsverhandlung die Gefängnisstrafe auf zwei Jahre an. Damit wurde der zu verbüßende Teil der Freiheitsstrafe um 18 Monate erhöht. Eine teilbedingte Haftstrafe hielt das Berufungsgericht für nicht ausreichend.
Bereits vor vier Jahren verurteilt
Denn der angeklagte Pole wurde bereits 2018 in Österreich wegen gewerbsmäßiger Gelddiebstähle in Kirchen zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Der Erschwerungsgrund der einschlägigen Vorstrafe fiel in zweiter Instanz stärker ins Gewicht als in erster.
Das Oberlandesgericht gab der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch statt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der nicht bekämpfte Feldkircher Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des versuchten schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Angeklagte hatte das Feldkircher Urteil akzeptiert.
Zeugin alarmiert Polizei
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte an einem Tag im Frühjahr 2023 und am 25. März 2024 in der Pfarrkirche im Alberschwender Ortsteil Müselbach versucht, mit Klebeband und einem Draht Geld aus dem Opferstock zu stehlen.
An beiden Tagen wurde der Pole von einer 56-jährigen Kirchenbesucherin beim Opferstock der Kirche gesehen. Nach dem heurigen Vorfall alarmierte sie die Polizei, die bei dem 58-Jährigen Einbruchswerkzeug für Opferstockdiebstähle sicherstellte. Der Pole wurde festgenommen Danach wurde über ihn am Landesgericht Feldkirch Untersuchungshaft verhängt.
Diebstahl verleugnet
Der Angeklagte sagte, er habe in der Kirche nichts stehlen, sondern nur beten wollen. Er sei nach Müselbach gekommen, um dort einen ukrainischen Freund zu besuchen, dessen vollen Namen er allerdings nicht kenne. Der Feldkircher Richter sagte dazu, der Angeklagte glaube die Geschichte selbst nicht, die er vor Gericht präsentiere.
Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft zumindest einen vollendeten Gelddiebstahl. Der Feldkircher Erstrichter entschied aber im Zweifel zugunsten des Angeklagten und ging nur von Versuchen aus.