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Großer Drogenring: Weitere Haftstrafe

06.11.2024 • 18:00 Uhr
Kokain
Der Angeklagte zeigte sich geständig. shutterstock

403 Gramm Kokain weitergegeben, Schlagringe besessen. 22 Monate Gefängnis für 38-Jährigen.

Ein weiteres Mitglied eines großen Vorarlberger Drogenrings, zu dem auch zwei führende Mitglieder eines Rocker-Motorradklubs gezählt haben sollen, wurde am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe verurteilt. Über den unbescholtenen 38-Jährigen wurde in einem Schöffenprozess wegen Suchtgifthandels und unerlaubten Waffenbesitzes eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten verhängt.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Winfried Mutz verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft.

Der geständige Unterländer gab im Jahr 2020 in drei Tranchen insgesamt 403 Gramm Kokain weiter. Er habe dafür kein Geld erhalten, sagte der Angeklagte. 300 Gramm habe er im Auftrag eines Bekannten aus einem Lager in Lustenau geholt und weitergegeben. Er selbst konsumiere kein Kokain.

Durch Chatnachrichten aufgeflogen

Die Anklage stützte sich auf dem Angeklagten zugeordnete Chatnachrichten mit Kryptohandys aus dem Jahr 2020. Französische Behörden stellten den Server sicher und leiteten Chatnachrichten an österreichische Behörden weiter.

Bei einer Hausdurchsuchung in der Unterkunft des Familienvaters wurden heuer fünf Schlagringe sichergestellt. Der Beschuldigte wurde am 23. Jänner festgenommen und befand sich bis 2. April in Untersuchungshaft. Die U-Haft wird auf die nunmehrige Freiheitsstrafe angerechnet. Über eine allfällige Fußfessel für den arbeitenden Angeklagten entscheidet die Justizanstalt.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, machte darüber hinaus aber keine Angaben. Der 38-Jährige sagte, ihm tue leid, was er seiner Familie und Kokainsüchtigen angetan habe. Er verzichtete, anders als andere Angeklagte aus dem Drogenring, auf die wortwörtliche Verlesung des Gerichtsaktes. „Danke dafür“, sagte Richterin Pfeifer.