Islamist vor Gericht: Er forderte zu Terror auf

Ein vorbestrafter 21-Jähriger hieß auf Instagram islamistischen Terror gut. Nun muss er in Haft.
Wegen der Vergehen der Aufforderung zu terroristischen Straftaten und der Gutheißung von terroristischen Straftaten wurde der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Drei Tage Bedenkzeit
Das Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, erhielt aber automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er keinen Verteidiger hat. Staatsanwältin Konstanze Erath gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen.
Nach den gerichtlichen Feststellungen forderte der 21-Jährige aus dem Bezirk Bludenz am 1.6. 2024 mit drei Story-Postings auf Instagram zu islamistischem Terror auf und hieß islamistischen Terror gut. „Möge Allah ihm Erleichterung geben und ihn belohnen.“ Das schrieb der Angeklagte nach der Messerattacke vom 31.5.2024 in Mannheim, bei der der angeblich auf Fremdenhass eines Rechtsextremisten reagierende islamische Täter einen Polizisten erstach und fünf Personen schwer verletzte.
Zudem postete der zum Islam übergetretene Österreicher, die Ehre der islamistischen Charlie-Hebdo-Attentäter von Paris müsse wiederhergestellt werden. Des Weiteren schrieb er, nach islamistischen Terroranschlägen inhaftierte Täter dürften nicht vergessen werden.
Sinneswandel nach Pilgerreise
Was er gepostet habe, sei falsch gewesen, sagte der Angeklagte. Seine Pilgerreise nach Mekka habe seinen Sinneswandel ausgelöst. Er distanziere sich seitdem von islamistischen Bewegungen. Unschuldige dürften nicht getöten werden.
Richter Nußbaumer sagte, das Leben müsse bei jeder Art der Religionsausübung immer das höchste Gut sein. Er sah davon ab, den Vorbestraften, auch zehn offene Haftmonate aus einer Vorstrafe nach dem Suchtmittelgesetz verbüßen zu lassen. Zudem merkte der Strafrichter an, der Arbeiter könne bei der Justizanstalt um eine Fußfessel ansuchen.