Angehobene Haftstrafe für zwei Messerstiche am Dornbirner Bahnhof

Vorbestrafter 32-Jähriger verletzte einen Kontrahenten am Dornbirner Bahnhof leicht.
Wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes wurde der mit sieben Vorstrafen belastete 32-Jährige 2023 in erster Instanz in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen vier Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe. Damit belief sich die Gesamtstrafe auf drei Jahre und zehn Monate.
OLG erhöht Strafe
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) erhöhte die Freiheitsstrafe in der Berufungsverhandlung um sechs Monate auf vier Jahre und bestätigte den Widerruf der offenen vier Monate. Somit beträgt die Gesamtstrafe jetzt vier Jahre und vier Monate.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der erhöhte Strafrahmen bewegte sich wegen der Strafschärfung für Rückfalltäter mit verbüßten einschlägigen Haftstrafen und der Verwendung eines Messers zwischen zwei und 15 Jahren Haft. Der geständige Arbeitslose verletzte im Oktober 2023 bei den Bushaltestellen am Dornbirner Bahnhof einen arbeitslosen 37-Jährigen mit zwei Stichen mit einem Klappmesser in den linken Unterschenkel leicht. Zuvor war die Polizei an jenem Abend nach verbalen Auseinandersetzungen zwischen den alkoholisierten Männern mehrmals eingeschritten.
Forderte Messer vor Tat zurück
Der 32-jährige Erstangeklagte forderte nach den gerichtlichen Feststellungen unmittelbar vor der Tat den irakischen Zweitangeklagten mit Erfolg dazu auf, ihm das Klappmesser zurückzugeben, weil er damit jemanden abstechen müsse.
Über den mit einer Vorstrafe belasteten, 32-jährigen Iraker wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Beitrags zu versuchter schwerer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten verhängt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate.
Widerruf
In der Berufungsverhandlung wandelte das Oberlandesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe in eine bedingte, nicht zu verbüßende Freiheitsstrafe um. Allerdings erfolgte in zweiter Instanz der Widerruf zu einer ursprünglich bedingt gewährten Vorstrafe von 13 Monate des Landesgerichts St. Pölten, die jetzt doch zu verbüßen ist. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Die Strafdrohung für den Iraker belief sich auf ein bis fünf Jahre Gefängnis. Die Richter gingen nicht von einem Beitrag zu einer versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung aus, sondern nur zu einer versuchten schweren Körperverletzung.