Freispruch für Anwalt wurde nicht bekämpft

Rechtsanwalt rechtskräftig vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete wegen geringer Erfolgsaussichten auf Rechtsmittel.
Vom angeklagten Verbrechen der betrügerischen Krida mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft für den Fall eines Schuldspruchs wurden in einem Schöffenprozess am 15. Oktober am Landesgericht Feldkirch ein Rechtsanwalt und ein ehemaliger Rechtsanwalt im Zweifel freigesprochen.
Denn den beiden Angeklagten war nach Ansicht des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele kein Schädigungsvorsatz nachzuweisen.
Urteil ist rechtskräftig
Weil die Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Rechtsmittel verzichtete. Gerichtliche Feststellungen in einem Schöffenprozess zur inneren Tatseite seien schwer zu bekämpfen, so die Staatsanwaltschaft. Denn in Schöffenverfahren ist keine Schuldberufung möglich, sondern nur eine vor allem auf Verfahrensfehler abzielende Nichtigkeitsbeschwerde am Obersten Gerichtshof in Wien.
In der Anklageschrift wurde den beiden Angeklagten vorgeworfen, sie hätten im Privatinsolvenzverfahren des ehemaligen Anwalts Gläubigern 108.000 Euro verheimlicht.
Der Erstangeklagte ist ein frühpensionierter Rechtsanwalt, der Schulden in Millionenhöhe hatte. Der Zweitangeklagte ist ein aktiver Rechtsanwalt, der im Insolvenzverfahren des Ex-Anwalts als Schuldnervertreter tätig war. Der Zweitangeklagte wurde als Beitragstäter angeklagt.
Die Angeklagten verwiesen darauf, dass die finanziellen Ansprüche der Gläubiger in dem mittlerweile abgeschlossenen Insolvenzverfahren am Bezirksgericht Feldkirch ungewöhnlicherweise zu 100 Prozent befriedigt worden seien. Das sei auch von Anfang an beabsichtigt gewesen.
Allerdings sollen die Angeklagten der Anklageschrift zufolge 108.000 Euro auf dem Treuhandkonto des Zweitangeklagten vor dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht verheimlicht haben. Bei der Summe handelt es sich um den Restbetrag aus dem Verkauf einer Liegenschaft. Während des Insolvenzverfahrens verkauften die Angeklagten ohne Wissen des Insolvenzverwalters 2021 eine Feldkircher Liegenschaft des Schuldners um 1,3 Millionen Euro. Davon überwiesen sie 1,2 Millionen aufs Massekonto. Die Angeklagten meinten nach eigenen Angaben, damit alle Forderungen der Gläubiger befriedigt zu haben.
Die Angeklagten hielten die Honorarforderung des als Insolvenzverwalters tätigen Rechtsanwalt für überhöht. Das in zweiter Instanz vom Landesgericht halbierte Honorar betrug 30.000 Euro.
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)