Vorarlberg

Familienvater nicht jahrelang gewalttätig

03.11.2025 • 13:07 Uhr
Familienvater nicht jahrelang gewalttätig
Der angeklagte Familienvater wurde teils schuldig gesprochen. Canva/Hartinger

Schuldspruch wegen einzelner Vorfälle in Familie.

Wegen versuchter Anstiftung zur falschen Zeugenaussage, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der 54-Jährige einem seiner Söhne 130 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Strafe entspricht 13 Monaten Haft.

Angestiftet zur Falschaussage

Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der Angeklagte seine Tochter dazu anzustiften, ihre belastenden Angaben vor der Polizei zurückzunehmen. Demnach verletzte der in der Türkei geborene Österreicher zudem seine damalige Ehefrau bei einem Vorfall leicht und einen seiner Söhne bei zwei Vorfällen leicht. Dem Urteil zufolge drohte der Familienvater aus dem Bezirk Dornbirn zudem damit, Angehörige umzubringen.

Im Zweifel freigesprochen wurde der von Nadja Luger verteidigte Angeklagte von den Hauptvorwürfen der fortgesetzten Gewaltausübung. Für den Schöffensenat war nicht feststellbar, dass er tatsächlich seine damalige Gattin zwischen 2004 und 2012 immer wieder geschlagen hat. Zudem war das Gericht nicht überzeugt davon, dass er vier seiner Kinder vom jeweiligen Schuleintritt bis zu seinem Wegzug aus der gemeinsamen Wohnung im Oktober 2022 des Öfteren geschlagen hat.

Gewalt gegen unmündige Kinder

Angeklagt war, dass gegen unmündige Kinder über ein Jahr lang fortgesetzt Gewalt ausgeübt wurde. Dafür hätte der Strafrahmen 5 bis 15 Jahre Gefängnis betragen.

Das Gericht gehe keineswegs davon aus, dass die Ex-Gattin und die Kinder gelogen haben, sagte Richter Alexander Wehinger. Allerdings seien die Aussagen zu widersprüchlich gewesen. Deshalb lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass der Angeklagte in der erforderlichen Regelmäßigkeit gewalttätig gewesen sei.

Kein Urteil wegen Stalking

Noch nicht geurteilt wurde darüber, dass der Angeklagte seine Ex-Frau und seine Kinder nach seinem Auszug aus der Wohnung gestalkt haben soll.

Nach der Gerichtsverhandlung wurde der am 25. März festgenommene Untersuchungshäftling aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen. Wegen der U-Haft wird sich die Geldstrafe noch verringern.