Häusliche Gewalt mit Vergewaltigung: Haft

08.10.2024 • 18:00 Uhr
ABD0057_20241001 – BERLIN – DEUTSCHLAND: SYMBOLBILD – 07.06.2016, Berlin: ILLUSTRATION – Gestelltes Bild zum Thema hŠusliche Gewalt. Schatten sollen symbolisieren, wie ein Kind versucht, sich vor der Gewalt eines Erwachsenen zu schŸtzen. (zu dpa: ÇLandesarchiv arbeitet Leid von Kurkindern aufÈ) Foto: Maurizio Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++. – FOTO: APA/dpa/Maurizio Gambarini
Gewalttätiger Türke nun zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Gambarini

42-jähriger Türke vergewaltigte nach Ansicht der Richter litauische Freundin und schlug sie in den Monaten zuvor regelmäßig.

Wegen Vergewaltigung und fortgesetzter Gewaltausübung wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen vergewaltigte der 42-jährige Türke aus dem Bezirk Feldkirch seine litauische Freundin am 20. Februar in ihrer Wohnung. Demnach zwang er sie gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr, als sie die Beziehung wieder für beendet erklärte.

Zudem schlug der Koch dem Urteil zufolge seine Freundin zwischen Oktober 2023 und dem Tag der Vergewaltigung im Februar 2024 regelmäßig, mit der flachen Hand und mit der Faust. Dabei erlitt die Frau nach Ansicht der Richter mehrmals leichte Verletzungen.

Die Frau habe mit ihren belastenden Angaben beim Schöffensenat einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen, sagte Richterin Pfeifer. Die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers würden sich mit den objektiven Beweisergebnissen decken, etwa mit Mails und einem Video mit einem Teilgeständnis des Beschuldigten. Sie habe im Kern bei der Polizei und am Dienstag bei ihrer gerichtlichen Befragung per Videokonferenz mit Litauen gleichlautend ausgesagt.

Der Angeklagte bestritt die Anklagevorwürfe der Vergewaltigung und der fortgesetzten Gewaltausübung. Er räumte drei Körperverletzungen ein. Verteidiger Alexander Fetz beantragte dazu eine Diversion sowie Freisprüche von den Anklagevorwürfen.

Der Angeklagte habe keinen glaubwürdigen Eindruck gemacht, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats. Er habe widersprüchliche Angaben gemacht.

Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit und die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch den Einfluss von Kokain und Alkohol zu Beginn des Tatzeitraums. Später aber habe der Angeklagte gewusst, dass er nach Drogen- und Alkoholkonsum gewalttätig sei, merkte Richterin Pfeifer an. Erschwerend waren das Zusammentreffen von einem Verbrechen und einem Vergehen.

Die nun wieder in Litauen lebende Frau habe vergeblich versucht, ihre Anzeige zurückzuziehen, so die Richterin. Sie habe aber nie gesagt, dass ihre Angaben unwahr seien.