Freundin geschlagen: Haftstrafe angehoben

Vorbestrafter versetzte Lebensgefährtin Faustschläge ins Gesicht. Dadurch ausgelöste Sehschwäche ist ihm laut Urteil nicht zuzurechnen. Berufungsgericht erhöhte Strafe.
Wegen des Verbrechens der versuchten schweren Körperverletzung wurde der mit sieben einschlägigen Vorstrafen in Deutschland belastete Angeklagte in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der 33-Jährige zur Zahlung eines Teilschmerzengeldes von 800 Euro verpflichtet.
In zweiter Instanz wurde die Freiheitsstrafe um ein halbes Jahr angehoben. Das Oberlandesgericht Innsbruck erhöhte in der Berufungsverhandlung die Gefängnisstrafe auf zweieinhalb Jahre. Damit wurde der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge gegeben. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Mit Faustschlägen verletzt
Die Richter hatten bei der Strafbemessung eine frühere Verurteilung des Angeklagten zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe wegen gefährlicher Drohung zu berücksichtigen. Damals hätte theoretisch auch schon über die nunmehrige Anklage entschieden werden können.
Nach den gerichtlichen Feststellungen verletzte der alkoholisierte Deutsche während eines Beziehungsstreits seine Lebensgefährtin in ihrer Wohnung im Bezirk Feldkirch mit Faustschlägen ins Gesicht und gegen den Kopf leicht, auch an der Hornhaut eines Auges. Demnach hielt der Arbeiter seine Partnerin von hinten am Hals fest und schlug dann weiter auf sie ein.
Schwere Augenverletzung
Die schwere Verletzung an einem Auge der Frau sei dem Angeklagten strafrechtlich nicht zuzurechnen, meinte das Landesgericht, das sich dabei auf ein Gutachten stützte. Als untypische und seltene Folge der Schläge habe sich ein Auge derart entzündet, dass sich daraus eine dauernde Sehschwäche entwickelt habe.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch machte den Angeklagten auch für die schwere Augenverletzung verantwortlich und klagte ihn wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit einer schweren Dauerfolge an. Dafür hätte die Strafdrohung 1 bis 15 Jahre Gefängnis betragen.
Der Angeklagte sagte in der Feldkircher Verhandlung, er wolle sich jetzt einer Therapie wegen seines Alkohol- und Aggressionsproblems unterziehen. Nach dem Vorfall sei er aus der Wohnung seiner Partnerin ausgezogen. Er habe sich bei ihr oft für seine Tat entschuldigt. Inzwischen seien sie wieder ein Paar, das sich eine neue gemeinsame Wohnung suche.