Hitler-Bier, Drogenhandel, Missbrauch

Die kommende Verhandlungswoche am Landesgericht Feldkirch ist geprägt von besonders schwerwiegenden Vorwürfen.
Montag: Hitler-Symbole und verbotene Waffen
Ein Mann, Jahrgang 1991, steht vor dem Schwurgericht. Laut Anklage soll er über WhatsApp nationalsozialistische Inhalte verbreitet und bei einer Hausdurchsuchung Hitler-Abbildungen auf Bierflaschen sowie ein einschlägiges Tattoo offen gezeigt haben. Zudem soll er zwei verbotene Waffen besessen haben. Die Taten sollen sich im Bezirk Dornbirn ereignet haben.
Im Bezirk Bludenz sollen zwei Männer (Jg. 1985 und 1983) einen Bekannten mit Schlägen und einem Gummigegenstand dazu gebracht haben wollen, einen Fahrraddiebstahl zu gestehen. Die Anklage lautet auf versuchte Nötigung und Körperverletzung. Der Fall wurde bereits medial aufgegriffen.
Dienstag: Missbrauchsverdacht und Gewalt gegen Polizei
Ein besonders heikler Fall wird am Dienstag verhandelt: Ein Mann (Jg. 1992) soll versucht haben, von einer Minderjährigen Missbrauchsbilder zu erhalten. Zudem soll er kinderpornografisches Material über Monate hinweg auf seinem Mobiltelefon gespeichert haben. Tatort: Bezirk Bregenz.
Ein Mann (Jg. 1985) soll sich im Bezirk Bregenz seiner Festnahme mit Gewalt widersetzt und versucht haben, Polizeibeamte an einer Wohnungsdurchsuchung zu hindern. Neben gefährlicher Drohung wird ihm Körperverletzung vorgeworfen.
Mittwoch: Beamtenangriff, falsche Aussage und Krida-Vorwurf
Ein Mann (Jg. 1953) soll bei seiner Festnahme im Bezirk Feldkirch einen Beamten verletzt, weitere Polizisten sowie seine Ehefrau beschimpft und bedroht haben. Auch der Vorwurf der falschen Beweisaussage steht im Raum. Die Anklage enthält mehrere Straftatbestände, darunter Körperverletzung, Beleidigung und Drohung.
Ein Unternehmer (Jg. 1977) soll im Bezirk Dornbirn während eines Insolvenzverfahrens Teile seines Vermögens verschoben und ein Firmenfahrzeug entgegen einer gerichtlichen Anordnung weiter genutzt haben. Ihm wird betrügerische Krida zur Last gelegt.
Donnerstag: Drogenhandel, schwere Gewalt und Bedrohung im Zug
Ein Schöffenverfahren behandelt den Vorwurf des gewerbsmäßigen Suchtgifthandels. Ein Mann (Jg. 1997) soll im Großraum Vorarlberg Drogen verkauft haben. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht von einer größeren Menge aus.
Im Bezirk Dornbirn soll ein Mann (Jg. 1987) über mehrere Monate hinweg eine Person täglich über digitale Kanäle bedroht und bedrängt haben. Das Verfahren am Landesgericht Feldkirch betrifft den strafrechtlichen Tatbestand der beharrlichen Verfolgung nach § 107a StGB.
Ein Mann (Jg. 1988) soll in Zügen zwischen Bludenz und Feldkirch mehrere Personen mit dem Erschießen bedroht und einen Schaffner attackiert haben. Auch Ladendiebstahl wird ihm zur Last gelegt. Der Fall vereint Eigentums-, Gewalt- und Gefährdungsdelikte.
Die hier vorgestellten Strafverhandlungen stellen eine Auswahl dar. Es kann zu Änderungen im Zeitplan kommen, und einzelne Prozesse können ausfallen oder verschoben werden.