19 Menschen um insgesamt 400.000 Euro geprellt

Vorbestrafter Niederländer betrog Anleger und Darlehensgeber um Hunderttausende Euro. Berufungsgericht verringerte Gefängnisstrafe für Rückfalltäter gleich um mehrere Jahre.
Zwischen Anfang 2019 und Mai 2024 betrog der Niederländer im Unterland nach den gerichtlichen Feststellungen 19 Menschen um insgesamt rund 400.000 Euro. Geschädigt wurden demnach neben Darlehensgebern vor allem Anleger, denen der 38-Jährige vorgaukelte, ihre Gelder gewinnbringend zu veranlagen, etwa in flüssiges Viagra, Luxusautos und Kryptowährungen. Dem Urteil zufolge täuschte er die Vervielfachung der investierten Gelder vor.
Strafe drastisch verringert
Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling im November in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.
In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde die Freiheitsstrafe drastisch verringert, um dreieinhalb Jahre. In zweiter Instanz wurde rechtskräftig eine Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verhängt.
Angesichts des weitgehenden Geständnisses des Angeklagten wären neun Jahre Haft eine zu strenge Strafe, meint der OLG-Richtersenat.
Gesamtschaden in Höhe von 398.000 Euro
Für den angeklagten Rückfalltäter erhöhte sich der Strafrahmen um die Hälfte auf 1 bis 15 Jahre Gefängnis. Denn der Niederländer wurde in Deutschland und der Schweiz in der Vergangenheit zu Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte verurteilt.
Den entstandenen Gesamtschaden bezifferte das Oberlandesgericht mit 398.000 Euro. Diesen Betrag hat der Betrüger der Republik Österreicher als sogenannten Verfallsbetrag zu bezahlen. Das Landesgericht hatte einen Betrugsschaden von 530.000 Euro errechnet.
Eine vermögende Geldgeberin wurde nach Ansicht der Berufungsrichter um 198.000 Euro betrogen und nicht um 254.000 Euro. Sie habe wegen der Betrügereien des Angeklagten zuletzt nur noch 24 Euro auf ihrem Konto gehabt und ihre Tochter um finanzielle Hilfe bitten müssen, sagte die Zeugin.
Keine Erpressung, weil über Drohung gelacht
Zu der Frau sagte der Angeklagte, er werde sie anzeigen, wenn sie ihm kein Geld mehr überweise. Dazu lautete die Anklage auf versuchte Erpressung. Von diesem Vorwurf wurde der Angeklagte freigesprochen. Weil die Frau über die Drohung gelacht habe, so die Richter.
Betrogen wurde auch ein Autohändler. Demnach mietete der Niederländer einen Mercedes im Wert von rund 60.000 Euro in der Absicht an, das Fahrzeug nicht mehr zurückzugeben. Der gesuchte Beschuldigte verwendete das Auto als Fluchtfahrzeug zu seinem Wohnort in Ungarn.