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Urinierenden Buben fotografiert: Freispruch

11.07.2025 • 15:21 Uhr

Urinierenden Buben fotografiert: Freispruch
Der Vorfall hat sich 2024 während des internationalen Mehrkampfmeetings im Möslestadion in Götzis auf dem Pissoir abgespielt. Hartinger

Genitalien des Siebenjährigen waren auf Fotos nicht zu sehen. Auch Berufungsgericht ging nicht davon aus, dass 60-Jähriger Intimbereich fotografieren wollte.

Vom Vorwurf der versuchten bildlichen sexualbezogenen Darstellung minderjähriger Personen wurde der von Franz Josef Giesinger verteidigte Angeklagte im Jänner am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde nun der Berufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Folge gegeben. Damit wurde der erstinstanzliche Freispruch rechtskräftig bestätigt.

Geschlechtsteil auf Fotos nicht zu sehen

Der unbescholtene 60-Jährige fotografierte im Mai 2024 in Götzis während des internationalen Leichtathletik-Mehrkampfmeetings auf dem Pissoir des Möslestadions einen neben ihm stehenden Buben beim Urinieren. Das Geschlechtsteil des Siebenjährigen ist auf den beiden Fotos nicht zu sehen.

Die Richter in erster und zweiter Instanz gingen im Zweifel davon aus, dass es dem Angeklagten nicht darum gegangen sei, einen Kinderpenis zu fotografieren. Für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage hätte es sich zudem um eine versuchte reißerisch verzerrte Darstellung des Geschlechtsteils handeln müssen. Eine derartige Aufnahme sei aber technisch kaum herstellbar gewesen, weil der angeklagte Erwachsene das kleine Kind von oben fotografiert habe, so die Feldkircher Erstrichterin. Für einen Schuldspruch wegen versuchter unbefugter Bildaufnahme eines Geschlechtsteils habe es an der dafür notwendigen Absichtlichkeit gefehlt, sagte die Erstrichterin.

“Nicht schuldig”

Der angeklagte Angestellte aus dem Bezirk Feldkirch sagte, er sei nicht schuldig. Er sei keineswegs pädophil veranlagt und habe keinen Kinderpenis fotografieren wollen. Er sei als VIP-Gast der Veranstaltung alkoholisiert gewesen. Deswegen habe er den neben ihm im Pissoir stehenden Buben fotografiert. Das vor allem deshalb, weil es sich um ein dunkelhäutiges Kind gehandelt habe. Danach habe er die auch nicht aus rassistischen Motiven aufgenommenen Spaßfotos seinen VIP-Freunden zeigen und so für Lacher sorgen wollen, auch bei seinem im Möslestadion anwesenden Verteidiger.

Mittlerweile bereue er sein Verhalten, sagte der Angeklagte. Was er getan habe, sei ein Wahnsinn. Ein Security habe ihm nach dem Vorfall sofort das Handy abgenommen. Dann sei die Polizei im Stadion eingeschritten.

„Das tut man einfach nicht“, sagte die Feldkircher Richterin zum strafrechtlich allerdings nicht belangbaren Angeklagten. „Man fotografiert keine Kinder beim Urinieren auf dem Pissoir.“