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Schlägerei-Prozess: Ein dritter Freispruch von Körperverletzung

17.08.2024 • 10:30 Uhr
PALESTINIANS-HAMAS/SPIES
Im Prozess wegen Körperverletzung während einer Schlägerei wird nun der dritte Angeklagte freigesprochen. REUTERS/Suhaib Salem 

Drei Angeklagte nach Schlägerei mit wohl fünf Beteiligten. Alle wurden freigesprochen. Nigerianer wurde in erster Instanz noch verurteilt, Berufungsgericht sprach auch ihn frei.

Der nächtliche Vorfall vor einer Wohnanlage in Dornbirn ließ sich für die Strafgerichte nicht aufklären. Zu unterschiedlich fielen dazu die Angaben der Beteiligten aus. Unklar war schon die Anzahl der Beteiligten an der tätlichen Auseinandersetzung. Waren drei, vier oder fünf Männer darin verwickelt? Offen blieb bis zuletzt auch, wer mit den Tätlichkeiten begonnen und wer sich nur zur Wehr gesetzt hat.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte drei Männer wegen Körperverletzung an, einen Nigerianer und zwei Tschetschenen. In der Verhandlung am Bezirksgericht Dornbirn wurden die beiden Tschetschenen freigesprochen. Wegen Körperverletzung wurde der mit einer Vorstrafe belastete Nigerianer in seiner Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 640 Euro (160 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

Erstes Urteil

Nach den Feststellungen des Bezirksgerichts hat der Nigerianer einen der Tschetschenen mit einem Schlag ins Gesicht leicht unter einem Auge verletzt.

Der Nigerianer bekämpfte seine Verurteilung, mit Erfolg. In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde das Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn aufgehoben. Der nicht erschienene Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Berufungssenats unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte ist rechtskräftig.

Freispruch für alle Angeklagten

Damit wurden in dem Strafverfahren alle drei Angeklagten freigesprochen. Zwei weitere Tschetschenen, die an der Schlägerei beteiligt gewesen sein sollen, wurden gar nicht angeklagt.

Es spreche viel für die Version des angeklagten Nigerianers, sagte Landesgerichtspräsidentin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Der Nigerianer gab an, er sei Opfer und nicht Täter gewesen. Er habe sich vor seiner Wohnanlage eine Zigarette gedreht. Nach einer verbalen sei es dann zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Vier Tschetschenen hätten ihn angegriffen. Er habe sich verteidigt. In Notwehr habe er einen der Tschetschenen im Gesicht verletzt. Auch er selbst sei verletzt worden.

Opfer statt Täter?

Die leichten Verletzungen des Nigerianers seien ärztlich dokumentiert, so Prechtl-Marte. Er sei geflüchtet und dabei einer Polizeistreife begegnet. Es habe sich nicht klären lassen, wer mit den Tätlichkeiten begonnen habe und wer bei der Schlägerei was gemacht habe.