Wem gehört das Geld auf der Bank? Erbstreit zwischen Sohn und Lebensgefährtin des Verstorbenen

Meinte der Erblasser mit Bargeld auch das Guthaben auf Konten und Sparbüchern? Das sagen die Gerichte:
Die klagende Pensionistin erbt von ihrem verstorbenen Lebensgefährten rund 106.000 Euro. So lauteten in erster und zweiter Instanz die Urteile in einem Zivilprozess.
Das Landesgerichts Feldkirch hatte der Klage stattgegeben. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte die Feldkircher Entscheidung. Der Richtersenat gab der Berufung des beklagten Sohnes des Erblassers keine Folge. Das Urteil kann mit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof in Wien bekämpft werden.
Auslegung strittig
Strittig war in dem Rechtsstreit die Auslegung des Testaments des Erblassers. In seinem Testament aus dem Jahr 2021 vermachte er seiner Lebensgefährtin sein Bargeld bei zwei Banken. Die Gerichte meinten, damit sei auch das Buchgeld bei den Bankkonten und Sparbüchern gemeint. Darauf befanden sich zum Zeitpunkt des Todes des Mannes rund 106.000 Euro. Diesen Betrag forderte die Lebensgefährtin des Verstorbenen vom beklagten Sohn ihres Partners. Der Sohn wurde im Testament als Alleinerbe eingesetzt.
Abweisung der Klage beantragt
Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. Weil es sich bei den Guthaben auf den Bankkonten und den Sparbüchern um kein Bargeld, sondern um Buchgeld handle. Mit Bargeld könne nur Bargeld in Bankschließfächern gemeint sein. Zum Todeszeitpunkt habe sein Vater aber über kein Bankschließfach mit Bargeld verfügt.
Das Testament habe im Auftrag seines Vaters ein Rechtsanwalt verfasst, so der Beklagte. Der Anwalt hätte im Testament den Begriff Buchgeld verwendet, wenn sein Vater der Lebensgefährtin tatsächlich die Gelder auf den Bankkonten und Sparbüchern vermachen wollen hätte.
Rechtsanwalt als Zeuge
Der Rechtsanwalt sagte im Zivilprozess als Zeuge, er habe sich an den Wortlaut des ihm übergebenen Zettels gehalten. Darauf habe der Erblasser in Stichworten festgehalten, dass er sein Bargeld bei zwei Banken der Lebensgefährtin vermache.
Der Beklagte hat der Klägerin rund 30.000 Euro an Prozesskosten zu ersetzen, entschied das Oberlandesgericht. In zweiter Instanz wurde der Kostenzuspruch an die Klägerin um 178 Euro gekürzt. Nur insofern gab das OLG der Berufung des Beklagten Folge.
Zahlreiche Vermächtnisse
Das sogenannte Alleinerbe des beklagten Sohnes wurde wegen zahlreicher Vermächtnisse im Testament gekürzt. So vermachte der Erblasser ein Haus einem Enkel und sein Boot einer Enkelin. Ein Grundstück gehört nun nach dem Willen des vermögenden Mannes zwei Mädchen, die dort mit Pferden reiten sollen.