Doch Haft: Betrug beim Firmenverkauf

Berufungsgericht erhöhte Strafe nach Betrugsversuchen: Sieben von 21 Haftmonaten sind zu verbüßen.
Wegen versuchten schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde der unbescholtene Angeklagte im März 2022 am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt.
Das Urteil
In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde am Dienstag rechtskräftig entschieden, dass der 66-Jährige sieben der 21 Haftmonate zu verbüßen hat. 14 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Damit wurde der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage Karin Maria Draschl als Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck mit. Der Strafrahmen betrug eins bis zehn Jahre Haft.
Der Schuldspruch ist seit März 2023 rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück.
Was überhaupt geschah
Der damalige Versicherungsmakler verkaufte 2017 eines seiner Unternehmen um 1,8 Millionen Euro. Dabei hat er nach den gerichtlichen Feststellungen einen überhöhten Kaufpreis verlangt und so versucht, die beiden Käuferfirmen zu betrügen. Demnach verschwieg der Versicherungsvermittler die wegen einer Anlagefehlberatung anerkannte Schadenersatzforderung von 269.000 Euro seiner Ex-Gattin gegen seine Maklerfirma.
Der Firmenverkäufer bilanzierte zudem laut Urteil Provisionsvorschüsse von Versicherungen zu Unrecht nur als Ertrag und nahm die Forderung seiner Ex-Gattin nicht in die Buchhaltung auf. Dadurch habe er den ihm für das Jahr 2016 noch zustehenden Bilanzgewinn rechtswidrig um 250.000 Euro erhöht.
Des Weiteren, so die Richter, hat der Angeklagte versucht, seine Haftpflichtversicherung zu betrügen. Indem er behauptet habe, eine andere seiner Firmen habe den Anlageschaden bei seiner geschiedenen Frau verursacht.
Rechtskräftig freigesprochen wurde der Unternehmer von mehreren angeklagten Untreue-Vorwürfen.