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18-Jähriger vor Gericht: Unmündige Freundin sexuell missbraucht

21.08.2024 • 17:58 Uhr
18-Jähriger vor Gericht: Unmündige Freundin sexuell missbraucht
Wegen Sex mit seiner (zur Zeit des Tatvorgangs) unmündiger Freundin steht ein 18-Jähriger Schüler vor Gericht. Hartinger

Berufungsgericht bestätigte Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen Schüler wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger.

Der 18-Jährige schlief nach den gerichtlichen Feststellungen am 4. September 2023 bei einem Feldweg in einem Waldstück im Bezirk Bludenz verbotenerweise mit seiner erst 13 Jahre alten und damit unmündigen Freundin.

Schuldspruch

Das trug dem Schüler aus dem Bezirk Feldkirch im April am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ein. Dafür wurde der Unbescholtene zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat er seiner Ex-Freundin 2000 Euro zu bezahlen.

In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurden jetzt die Sanktionen bestätigt. Der Berufung des Angeklagten wurde keine Folge gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete darauf, den Schuldspruch zu bekämpfen.

Berufungsverhandlung bestätigt Sanktionen

Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 15 Monaten Haft.

Der Feldkircher Schöffensenat stützte sich auf die belastenden Angaben der 13-Jährigen und auf ein Beweisstück. Denn am 18. September 2023 wurde bei dem Feldweg in dem Waldstück ein gebrauchtes Kondom mit den DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt.

Beweisstück belastet 18-Jährigen

Der 18-Jährige bestritt den Tatvorwurf und sagte, er habe am vermeintlichen Tatort zur fraglichen Zeit keinen Sexualkontakt mit seiner damaligen Freundin gehabt, sondern dort nur ein Gespräch mit ihr geführt. Verteidigerin Astrid Wagner beantragte in der Feldkircher Verhandlung im Zweifel einen Freispruch. Sie mutmaßte, die 13-Jährige habe das aufbewahrte Kondom in dem Feldweg platziert, um sich nach dem Ende der Liebesbeziehung zu rächen.

Der 18-Jährige und die 13-Jährige gaben übereinstimmend an, sie hätten bereits im Juli 2023 einvernehmlich mehrmals Sex miteinander gehabt. Damals behauptete das Mädchen ihm gegenüber aber noch, älter als 14 und damit bereits mündig zu sein. Deshalb wurden diese sexuellen Handlungen nicht angeklagt. Im September 2023 aber habe er gewusst, dass sie erst 13 war, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Weil es sich um eine gescheiterte Liebesbeziehung handle und der Beischlaf ohne Gewalt erfolgt sei, sei keine zu verbüßende Haftstrafe notwendig, meinte der Vorsitzende Richter des Feldkircher Schöffensenats.