Taxifahrer (54) zog keine Schusswaffe

Berufungsgericht bestätigte Urteil: Geldstrafen wegen Verleumdung und gefährlicher Drohung.
Die beiden Fahrgäste waren der Meinung, das von ihnen bestellte Taxi habe sie im in Dornbirn zu lange warten lassen. Offenbar deshalb haben sie nach den gerichtlichen Feststellungen den Taxifahrer vor der Polizei bewusst wahrheitswidrig verdächtigt, er habe aus dem Kofferraum eine Schrotflinte geholt. Danach habe er die Schusswaffe auf das Gesicht des 20-jährigen Erstangeklagten gerichtet.
Wegen des Verbrechens der Verleumdung wurde der mit einer Vorstrafe belastete Lehrling am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Über die unbescholtene Schülerin wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 1120 Euro (280 Tagessätze a‘ 4 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 560 Euro.
Die erstinstanzlichen Urteile wurden in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt und sind nun rechtskräftig. Den Berufungen wurde keine Folge gegeben.
Polizei suchte Schusswaffe
Der mit 1,1 Promille alkoholisierte 20-Jährige alarmierte in der angeklagten Tatnacht per Notruf die Polizei, der Taxifahrer habe ihn mit einer Schrotflinte bedroht. Die beiden Angeklagten und der Taxilenker blieben am vermeintlichen Tatort, bis die Polizei kam. Polizisten suchten, unterstützt von einem Schusswaffenspürhund, im Taxi, am Körper des Taxilenkers und in der nahen Umgebung vergeblich nach einer Schusswaffe. Der 54-jährige Taxifahrer sagte als Zeuge vor Gericht, er habe keine Schusswaffe mit sich geführt.
Der 25-jährige Bruder des Erstangeklagten kam in jener Nacht hinzu und drohte nach Ansicht von Richterin Sabrina Tagwercher dem Taxilenker damit, ihn kaputtzumachen. Wegen gefährlicher Drohung wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Facharbeiter mit dem Netto-Monatslohn von 2500 Euro rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (300 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt.