Bestätigt: Haft nach Kindesmisshandlung

Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat. Mehrjährige Haftstrafe in zweiter Instanz bestätigt.
Wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung wurde der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte im Oktober 2024 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von drei Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 43-Jährige der Geschädigten 1000 Euro zu bezahlen. Nach Ansicht des Schöffensenats versetzte der Deutsche zwischen Anfang 2020 und April 2023 im Bezirk Dornbirn der unmündigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin monatlich mehrere Ohrfeigen. Das Mädchen sei im Tatzeitraum sieben bis zehn Jahre alt gewesen, sagte Staatsanwalt Johannes Hartmann.
Zusatzstrafe angemessen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies im Juni die Nichtigkeitsbeschwerde des die Vorwürfe bestreitenden Angeklagten zurück. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab am vergangenen Mittwoch in der Berufungsverhandlung der Strafberufung des Angeklagten keine Folge. Der OLG-Richtersenat hielt die Zusatzstrafe von drei Jahren für angemessen. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Die Richter hielten die belastenden Angaben des Mädchens für glaubwürdig. Es habe keinen Grund gehabt, den Angeklagten falsch zu belasten, sagte Richter Alexander Wehinger als Vorsitzender des Feldkircher Schöffensenats.
Bei der Strafbemessung musste Rücksicht auf ein Urteil des Landesgerichts vom August 2023 in einem Drogenprozess genommen werden. Damals war über den vorbestraften Deutschen wegen des Schmuggels und Handels mit Amphetamin rechtskräftig eine vierjährige Freiheitsstrafe verhängt worden. Theoretisch hätte schon im August 2023 auch über die Misshandlungsvorwürfe entschieden werden können. Wäre dem so gewesen, wäre dem nunmehrigen Urteil zufolge eine Haftstrafe von sieben Jahren ausreichend gewesen. Der Strafrahmen beträgt 5 bis 15 Jahre Gefängnis, wenn gegen ein unmündiges Kind unter 14 Jahren mehr als ein Jahr lang immer wieder Gewalt ausgeübt wird.
Vorfall gefilmt
Der Angeklagte gab jene Ohrfeige vom März 2023 zu, bei der er gefilmt worden war. Dieser Vorfall war aber nicht Gegenstand der Anklageschrift. Dazu erfolgte, angeklagt als Körperverletzung, bereits ein Freispruch im Drogenprozess im August 2023. Die Polizei hatte den Vorfall vom März 2023 gefilmt. Damals wurde der Deutsche als Verdächtiger nach dem Suchtmittelgesetz überwacht.