Frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. wurde mit 99 Jahren rechtskräftig verurteilt. Unter anderem wegen der Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist in mehrerlei Hinsicht besonders.
Vorbestrafter 50-Jähriger versuchte, so das nicht rechtskräftige Urteil, zwei Frauen mit Drohungen zum Sex zu zwingen und bot 13-Jähriger vergeblich Geld für Sex an.
Zu 22 Monaten Haft wurde am Mittwoch ein 45-jähriger Unternehmer am Landesgericht Wien verurteilt, der sich Mittel aus dem Reparaturbonus erschlichen hatte.
Der Bub fiel aus dem vierten Stock, er war allein zu Hause. Mutter und Freund wurden wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Urteil ist rechtskräftig.
Unbescholtener 27-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter 20-Jährige und 17-Jährige, versuchte, 15-Jährigen zu vergewaltigten, und beging weitere Sexualdelikte.
Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte Ex-Lebensgefährtin in Wohnung ein, verletzte und vergewaltigte sie. Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt.
Nicht rechtskräftige Geldstrafe wegen Verhetzung für unbescholtenen Angeklagten, der nach Ansicht der Richterin in sozialen Medien zu Hass auf Geflüchtete angestachelt hat.
18 Monate Gefängnis, davon zwölf Monate unbedingt für Unbescholtenen: 33-Jähriger schlug nach Ansicht der Richterin Ex-Freundin und bedrohte deren Bruder mit Messer.
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