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Rechtskräftig: Ex-Bürgermeister von Fußach wurde verurteilt

31.07.2024 • 16:50 Uhr
Zwei Männer, Jahrgang 1958 und 1957, sind angeklagt zwischen 2013 und 2020 als Organe in der Gemeinde Fußach überhöhte Dienstzulagen genehmigt und unberechtigte Spesen sowie Überstunden verrechnet zu haben Bitte Fotos von Angeklagten, Richterin Verena Wackerle
Das Urteil im Falle des Ex-Fußacher-Bürgermeisters ist nun rechtskräftig. Hartinger

Nicht bekämpfte Verurteilung des Fußacher Ex-Gemeindechefs. Rechtsmittel gegen Urteil des Ex-Finanzleiters.

Wegen Untreue und Amtsmissbrauchs wurde der unbescholtene Ex-Finanzleiter der Gemeinde Fußach am 22. Juli am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon beträgt der zu verbüßende Teil zehn Monate. Als Teilschadenersatz hat der 66-jährige Pensionist der Gemeinde Fußach 312.000 Euro zurückzuzahlen.

Das Urteil wird bekämpft. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Schadenersatzverpflichtung an, die Staatsanwaltschaft Strafberufung. Das teilte am Mittwoch auf Anfrage Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer mit.

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Urteil wird nicht angefochten

Rechtskräftig ist laut Nußbaumer hingegen die Verurteilung des Fußacher Ex-Bürgermeisters. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft seien mit der Entscheidung einverstanden.

Über den unbescholtenen Ex-Bürgermeister wurde wegen Untreue eine bedingte, nicht zu verbüßende Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt. Der 67-Jährige hat der Gemeinde gemeinsam mit dem Ex-Finanzleiter 308.000 Euro zurückzahlen. Der Amtsverlust wurde bedingt nachgesehen, womit dem Ex-Bürgermeister Pensionsschäden erspart bleiben sollen.

Freigesprochen wurde der frühere Bürgermeister vom Vorwurf, sich rechtswidrig eine Entschädigung von 4000 Euro auszahlen lassen zu haben.

Unrechtmäßige Auszahlungen und mangelnde Kontrolle

Der damalige Finanz- und Personalchef der Gemeinde Fußach zahlte sich nach den gerichtlichen Feststellungen zu Unrecht 308.000 Euro aus und entnahm der Gemeindekasse zudem 4000 Euro. Demnach ließ er sich vom Bürgermeister ohne rechtliche Grundlage eine Gehaltserhöhung und eine Pauschale für 45 Überstunden genehmigen. Zudem ließ er sich nach Ansicht der Richter 4500 nicht geleistete Überstunden auszahlen.

Der Bürgermeister genehmigte dem Finanzleiter dem Urteil zufolge ohne rechtliche Grundlage eine Gehaltserhöhung und eine Überstundenpauschale. Und er kontrollierte nach Überzeugung des Schöffensenats den Finanzchef nicht oder nur mangelhaft.

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