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Bestätigt: Spital haftet für Schäden bei Geburt
Allgemein / 11.08.2024 • 10:00 Uhr

Bestätigt: Spital haftet für Schäden bei Geburt

Auch Berufungsgericht verpflichtet Krankenhaus wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehler zu Schadenersatzzahlung von 400.000 Euro an schwerbehinderten 7-Jährigen.