Jugendlicher Einbrecher auf Klagebank
![Prozessbeginn Soner Ö. – Übersichtbild voller Gerichtssaal – Angeklagter Soner Ö. – Verteidiger Stefan Harg und Wilfried Weh – Opferanwalt Stefan Denifl – Richter Martin Mitteregger samt Beisitzer Landesgericht Gericht Symbolbilder Verhandlung SchwurgerichtProzessbeginn Soner Ö. – Übersichtbild voller Gerichtssaal – Angeklagter Soner Ö. – Verteidiger Stefan Harg und Wilfried Weh – Opferanwalt Stefan Denifl – […]](/2024/08/z_0000331-1-scaled.jpg)
Teilbedingte Geldstrafe von erster Verurteilung sei für 17-Jährige ausreichend, urteilte rechtskräftig der Strafrichter.
Der 17-Jährige war nach der gerichtlichen Feststellung an Einbrüchen einer Bande von Jugendlichen in Supermärkte, Trafiken, Kioske und Vereinslokale im Raum Bregenz ebenso beteiligt wie an der versuchten Sprengung eines Zigarettenautomaten mit Knallkörpern.
Wegen Einbruchsdiebstahls wurde der unbescholtene 17-Jährige am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 880 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 440 Euro. Die anderen 440 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre eineinhalb Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.
Erstes Urteil, zweites Strafverfahren
Die Geldstrafe wurde im ersten Prozess verhängt. Wenige Wochen später sah Richter Christoph Stadler im zweiten Strafverfahren um zusätzliche Einbrüche von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab. Auch dieses Urteil, mit dem der von Stephanie Loacker verteidigte, geständige Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Der Richter musste bei der Strafbemessung das erste Urteil berücksichtigen. Denn auch über die nunmehr angeklagten Einbrüche hätte theoretisch schon im ersten Prozess entschieden werden können. Wäre das so gewesen, hätte sich an der Strafe nichts geändert, meinte Stadler.
Weitere Ermittlungen und anstehende Gerichtsverfahren
Erst nach der ersten Anklage hätten polizeiliche Ermittlungen ergeben, dass der 17-Jährige an weiteren Einbrüchen beteiligt war, erklärte Staatsanwältin Manhart. Sie sagte zum Angeklagten, man werde sich vor Gericht wiedersehen. Weil inzwischen ein weiteres Strafverfahren gegen ihn anhängig sei. Das gelte auch für einen mutmaßlichen Mittäter, der sich deshalb neuerlich in Untersuchungshaft in der Feldkircher Justizanstalt befinde.