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Hund vom Balkon geworfen: Milde Strafe

26.07.2024 • 12:21 Uhr
Hund vom Balkon geworfen: Milde Strafe
Ein angeklagter Mann habe einen Hund gegen einen Holzschuppen und danach vom Balkon geworfen. Hartinger

Diversion mit Geldbuße für unbescholtenen und geständigen Angeklagten, der Familienhund als Reaktion auf Hundebiss auch gegen Holzschuppen warf.

Der Familienhund biss nach Angaben des Angeklagten am 20. April einem Kollegen des Angeklagten in die Wade. Das habe ihn wütend gemacht, zumal der Hund in der Vergangenheit auch schon Kinder attackiert habe, sagte der Angeklagte. Deshalb habe er den Hund am Hals gepackt und wuchtig gegen einen Holzschuppen geworfen. Danach habe er das rund 20 Kilogramm schwere Tier über einen Hausbalkon geworfen. Der Hund sei nur rund einen Meter tief abgestürzt, sagte Verteidiger Gerhard Scheidbach.

Diversion statt Verurteilung

Der Rechtsanwalt beantragte am Freitag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch mit Erfolg eine Diversion für seinen wegen Tierquälerei angeklagten Mandanten. Richterin Sabrina Tagwercher gewährte dem unbescholtenen und geständigen Angeklagten mit Zustimmung von Staatsanwältin Sarah Maria Nenning eine Diversion.

Die Geldbuße von 1200 bezahlte der 30-jährige Angestellte aus dem Bezirk Bludenz mit dem monatlichen Nettoeinkommen von 3000 Euro schon während der Gerichtsverhandlung in die Amtskasse des Landesgerichts ein. Daraufhin stellte die Richterin das Verfahren ein. Damit blieb dem Angeklagten eine drohende Verurteilung und daher eine Vorstrafe erspart. Im bezahlten Betrag von 1200 sind auch 100 Euro für die pauschalen Verfahrenskosten enthalten.

Anklage wegen Tierquälerei

Es sei gerade noch von keiner schweren Schuld auszugehen, sagte Richterin Tagwercher bei der Begründung der diversionellen Erledigung. Zudem liege keine grundlose Tierquälerei vor, sondern ein Auslöser mit einem Hundebiss. Der Angeklagte sei unbescholten und habe Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen. Eine förmliche Verurteilung sei nicht notwendig, um ihn spezialpräventiv von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.

Vor der Polizei habe der Beschuldigte noch keine volle Verantwortung übernommen, merkte Tagwercher an. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft Feldkirch Anklage wegen der Vergehen der Tierquälerei. In ihrem Anklagevortrag legte Staatsanwältin Nenning dem Angeklagten zur Last, er habe den Familienhund roh misshandelt und dem Tier unnötige Qualen zugefügt. Für den Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage hätte der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Gefängnis betragen.

Familienhund als Eigentherapie

Der Angeklagte sagte, seine kranken Eltern hätten den Hund gegen seinen Rat zur Eigentherapie angeschafft. Sie seien aber wegen ihrer Erkrankungen mit der Erziehung des Tiers überfordert gewesen.